Welche Rechte haben Kinder?


Auch Kinder haben grundlegende Rechte, das sind die Rechte des Kindes im bürgerlichen und politischen Leben. Danach haben alle Kinder ein Recht auf diejenigen Schutzmaßnahmen durch ihre Familie, die Gesellschaft und den Staat, die ihre Rechtsstellung als Minderjährige erfordert. Als Rechte des Kindes werden alle Schutzmaßnahmen umschrieben, die dem Wohl des Kindes dienen. Diese sind stets bei Scheidungen zu beachten. Natürlich ist dies nicht unumstritten, aber Gerichte müssen die Grundrechte der Kinder beachten.

Nicht in jedem Fall kann das Kind aus eigenem Willen eine Verfügung treffen oder Individualansprüche durch einen Vertreter einklagen lassen. Inwieweit die Schutzmaßnahmen von dem Kind oder seinem gesetzlichen Vertreter gerichtlich erzwungen werden können, bestimmen die innerstaatlichen Gesetze. Aufgrund des Problems der Einsichtsfähigkeit von Kindern und den Regeln des Eltern-Kind Verhältnisses gibt es hier so manches Problem.

Wegen der Einsichtsfähigkeit und wegen der fehlenden Prozessfähigkeit können Kinder selber ihre Grundrecht nicht geltend machen, dazu benötigen sie ja eigentlich ihre Eltern. Für Jugendliche wäre dies dann wieder durchaus möglich. Gibt es allerdings in solchen Rechtssachen dann Interessenkollisionen zwischen Kindern und Eltern, so regeln manche Normen des Bürgerlichen Rechts Sachverhalte zugunsten der Eltern. Dies ist allerdings nicht zwingend ungerecht, haben die Eltern doch die Pflicht alles Erforderliche für ihr Kind zu unternehmen und jeglichen Schaden von ihnen abzuwenden. Die Gerichte sind immer bemüht die Interesen von Kindern zu berücksichtigen und ihnen das Leben nicht unnötig schwer zu machen. Das Kindeswohl steht dabei immer im Vordergrund. Was auch zur Folge hat, dass die Kinder im Scheidungsprozess vom Gericht oder weiteren Personen, beispielsweise vom Jugendamt, befragt werden. Das geschieht in der Regel in kindgerechter Weise.

Die Vereinten Nationen haben im Bereich der Kinderrechte Handlungsbedarf gesehen und eine UN-Kinderrechtscharta geschaffen. Diese wurde am 20. November 1989 vorgestellt. Seitdem ist der 20. November der Tag der Kinderrechte. Das Abkommen der UN-Charta gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von achtzehn Jahren, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Sprache, ihrer nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung, einer Behinderung oder irgendeiner anderen Lebensbedingung. In Deutschland gelten diese Kinderrechte unter dem Vorbehalt der Ausnahmen im Familien- und Ausländerrecht. Diese Rechte sind also durch die Ausnahmen der besonderen Umstände im Familienrecht nicht voll wirksam.

Jedoch gibt es im Bereich der Kinderrechte zahlreiche Initiativen und Stiftungen, welche den Kinderrechten Gehör verschaffen wollen und auch erreichen möchten, dass sie endlich Verfassungsrang erhalten. Im Jahr 2000 wurde Kindern im Familienrechtsbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches schon das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung garantiert. Was bedeutet, dass Schläge oder sonstige psychische oder physische Gewalt in der Erziehung nichts zu suchen haben.

Kinder haben folgende Rechte:

1. Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben: Das Überleben und die Entwicklung des Kindes ist in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.

2. Jedes Kind hat das Recht, ohne Not heranzuwachsen: Jedes Kind hat ein Recht auf ausreichende Nahrung. Es hat ein Recht auf Kleidung, Schulbildung und ein Dach über dem Kopf. Die Eltern müssen für diese Dinge sorgen, bis das Kind erwachsen ist.

3. Kinder haben, auch nach einer Scheidung, ein Recht darauf, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu bleiben. Kinder haben das Recht, so viel zu lernen wie sie können, was bedeutet, dass ihnen eine gute und ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu Gute kommen muss.

4. Das Recht, optimal gefördert zu werden: Behinderte Kinder haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Oft brauchen sie besondere Pflege, Zuwendung und Unterstützung. Benötigen die Eltern hierzu finanzielle Hilfe, wird dies vom Staat auf Antrag übernommen.

5. Ein Kind, dessen Eltern ihren Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben, hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen.

6. Es müssen geeignete Möglichkeiten (Spielplätze, Sportanlagen usw.) bereitgestellt werden.

7. Schließlich wurden auch Kindern, die in einer Ehe geboren wurden, den Kindern gleichgestellt, welche nicht in einer ehelichen Beziehung auf die Welt kamen. Damit ist der Diskriminierung von „unehelichen“ Kindern ein Riegel vorgeschoben worden.

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