Welche rechtlichen Folgen hat die Auslandsarbeit?


Für viele Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen gehört die Auslandsarbeit phasenweise oder für einen Abschnitt zum Berufsleben. Denn heute ist es nach einem Auslandsemester und einem Austauschjahr auch üblich im Ausland einer Berufstätigkeit nachzugehen und somit dort zu arbeiten. Dies kann sowohl längerfristig als auch nur vorübergehend, beispielsweise als Vertreter eines plötzlich Erkrankten Arbeitnehmer oder als Schwangerschaftsvertretung der Fall sein. So übernehmen viele Menschen heute in ihrem normalen Karriereverlauf eine Position im Ausland, um dort in den Produktionsbetrieben, die heute eben oftmals wegen der Kostenoptimierung nicht mehr in Deutschland beheimatet sind, weitere Erfahrungen zu sammeln und dort entsprechende Funktionen auszufüllen. Dabei sind eigentlich verschiedenste Branchen im Ausland anzutreffen, von dem Maschinenbau über die Textilindustrie bis hin zur Computerbranche. Gerade die Hightechzentren sind international aufgestellt und diese haben Arbeitnehmer aus allen Regionen der Welt in ihren Reihen. Auch im Bereich der Forschung ist ein Aufenthalt im Ausland üblich, beispielsweise als sogenannter „research fellow“ oder als Gastprofessor an einer fernen Universität. In den Zeiten der Europäischen Union und dem Zeitalter der internationalen Organisationen sind auch viele Menschen bei ihren Behörden und Organisationen angestellt. Das bedeutet auch für die Beamten, dass der Dienstposten einmal im Ausland angesiedelt sein kann.

Insbesondere für das Entwicklungshilfeministerium und das Auswärtiges Amt ist das schon lange an der Tagesordnung. Für das Bundesministerium der Verteidigung mit seiner Bundeswehr ist es seit etwa über zehn Jahren der Fall, dass Einsätze im Ausland zu absolvieren sind. Allerdings gab es auf der Ebene NATO und in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften, beispielsweise als Verbindungsoffiziere, sowie in der Ausbildung, beispielsweise zum Luftfahrzeugführer, seit jeher Dienstposten im Ausland zu denen die Soldaten versetzt wurden. Während der Zeit im Ausland werden die Soldaten, die Beamten und natürlich auch die Arbeitnehmer vom Unternehmen entsprechend betreut, erhalten oft zusätzliche Urlaubstage und einen finanziellen Auslandszuschlag, der nicht unerheblich sein kann. Oft kommt auch noch ein Kaufkraftausgleich dazu der in manchen Regionen, wie in Krisengebieten sogar das Dreifache des eigentlichen Grundgehaltes ausmachen kann. Für viele ist eine Zeit im Ausland also durchaus lukrativ.

Geht die Familie mit in das Ausland stellt sich immer auch die Frage, was mit den Kindern geschieht die dort weiter ausgebildet werden müssen, wofür es inzwischen zahlreiche deutsche Auslandschulen mit aus dem Schuldienst abgeordneten Lehrkräften gibt. Auch die Frage nach einer Beschäftigung des Partners oder auch die Unterkunftsfrage muss geklärt werden, wobei auch für die bisherige Unterkunft im Heimatland eine Lösung gefunden werden muss. Die Vermietung, der Verkauf oder auch der Unterhalt im Leerstand oder im Ursprungszustand sind dabei die Optionen der Wahl. Auch die medizinische Versorgung und die Einrichtung des medialen Kontakts mit der Heimat muss geregelt werden. Das Internet hat glücklicherweise einiges einfacher gemacht.

Natürlich treten auch bei einer Rückkehr in die Heimat Probleme auf, die gelöst werden müssen. Neben einer dauerhaften Beschäftigung im Ausland ist es für viele Arbeitnehmer Routine, öfter Auslandsreisen im Auftrag des Arbeitsgebers durchzuführen. Messen, Fortbildungen aber auch Termine mit Kunden oder Lieferanten oder auch in der Produktion können die Gründe dafür sein. Hier werden dem Manager dann die Reisekosten bezahlt, insbesondere der Flug, die Kost und der Aufenthalt in einem entsprechenden Hotel. Auch hier werden neben den Spesen oft Auslandszuschläge bezahlt. Unterschiedlich wird jedoch die Überstundenregelung gehandhabt, manche haben dort durchgehend Arbeitszeit, andere haben dort bezahlte Freizeit, beispielsweise die Besatzungen von Flugzeugen haben öfters am Zielort Freizeit. Teilweise dauert ein sogenannter „Layover“ bis zu einer Woche, zum Beispiel wenn es mit einem Ferienflieger in die Karibik oder in die entferntere Südsee geht. Dort ist dann Freizeit, jedoch wird der Kontakt zur Unternehmenszentrale in der deutschen Heimat gehalten. Für viele ist die Auslandsarbeit eine lukrative Beschäftigung, eine berufliche Abwechslung und eine Aufstiegschance zugleich, für andere hingegen ist sie die Last der Globalisierung, die es zu meistern gilt.

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