In welchem Umfang dürfen Kinder arbeiten?


Die Kinderarbeit ist heute ein heikles Thema, während sie in den früheren Zeiten der Industrialisierung an der Tagesordnung war, um eine Sicherstellung der Versorgung der Familie und damit ein Überleben des Alltages überhaupt erst möglich zu machen, ist diese heute in den weiterentwickelten Industriestaaten geächtet. Dennoch kommt sie nicht selten vor! Damit ist jedoch nicht die Arbeit gemeint bei der die Kinder im Haushalt oder im Bereich des familiären Zusammenhalts arbeiten müssen, sondern dann wenn sie wirtschaftlich tätig sind um auch Geld zu verdienen.

Eine Heranziehung der älteren Kinder und Jugendlichen zu leichteren und einfacheren Arbeiten im Haushalt wie das Abtrocknen oder das Abwaschen des Geschirrs, das Ausräumen der Spülmaschine oder auch einmal das Rasenmähen ist durchaus erlaubt und wird auch in fast allen Familien so gehandhabt, da die Kinder dadurch eher von Erfahrungen profitieren, als dass sie Schaden von diesen Tätigkeiten nehmen. Jedoch wird auch diese Arbeit unzulässig wenn die Kinder dadurch nicht mehr ausreichend Zeit für sich haben und auch in der Schule oder in der Berufsausbildung nicht mehr mithalten können, etwa weil sie zuhause die Aufgaben von Vater oder Mutter ganz übernommen haben. Ein solcher Umstand kann durchaus das Jugendamt auf den Plan rufen und zu Konsequenzen führen. Daher gilt als Kinderarbeit auch die Arbeit die die Jugendlichen unter achtzehn Jahren von einem geregelten Schulbesuch oder einer Berufsausbildung abhält. Die gängige Obergrenze ist jedoch das Alter von fünfzehn Jahren. Ab fünfzehn kann, unter den schützenden Vorschriften des Jugendschutzvorschriften des Arbeitsrechts, eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.

Unter fünfzehn gilt man als Kind, jedoch sind auch dann leichtere Tätigkeiten, wie beispielsweise das Zeitungaustragen in seinem Heimatdorf möglich. Auch ein Betriebspraktikum während der Ferien ist durchaus, auch wegen der Erfahrungen und der Eindrücke die man daraus für seine berufliche Zukunft gewinnt, erlaubt. Der Arbeitgeber muss aber die Eltern auf die Gefahren hinweisen und den Arbeitsschutz der Jugendlichen ernstnehmen. Das beschäftigte Kind muss dem Schulunterricht dennoch mit Nutzen folgen können und nicht nachteilig beeinflusst werden. Die Kinder dürfen in der freien Wirtschaft nicht mehr als zwei Stunden täglich, in den landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich beschäftigt werden. Eine Beschäftigung zwischen 18 und 8 Uhr, also in der Nacht ist immer verboten. Das gilt auch für die Landwirtschaft in der öfters auch nachts mal gearbeitet werden muss, etwa wenn die Ernte eingebracht wird oder wenn eine Kuh nachts ein Kalb gebährt und dabei noch Hilfe benötigt wird. Auch die Feuerwehren, die Jugendliche ab 16 als Feuerwehrmannanwärter in ihrem Personalbestand haben, lassen diese am besten während der Schulzeit nachts nicht mit zu möglichen Einsätzen ausrücken.

Auch eine morgendliche Beschäftigung vor dem Schulunterricht und während des Schulunterrichts ist verboten. Ein morgendliches Melken der Kühe in der Landwirtschaft bevor es in die Schule geht, ist damit heutzutage nicht mehr zulässig. Im Bereich der Feuerwehren jedoch ist es mancherorts üblich, dass die Schulen die Jugendfeuerwehrleute für den Einsatz, auch während der Schulzeit freistellen, andernorts ist dies jedoch teilweise undenkbar.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt dabei die Kinder und die Jugendlichen vor den Gefahren die aus der Arbeitswelt erwachsen. Andernorts ist dieser Standard nicht so hoch, die oft viel zu schwere Arbeit verursacht bei vielen Kindern in den Entwicklungsländern bleibende Schäden an Körper und Seele. Für Fabrikbesitzer und ganze Industrien ist das Geschäft mit den Kinderarbeitern sehr lukrativ, denn die Kinder lassen sich leicht ausbeuten, sie können sich nicht wehren und sie sind fast nie gewerkschaftlich organisiert. Gerade in Afrika und im Fernen Osten ist die Kinderarbeit daher leider üblich. Da aber ein gänzliches Verbot der Arbeit von Kindern dort deren Not und die Versorgung ihrer, oftmals sehr kranken Familie noch zusätzlich erschweren würde, setzen sich viele Kinderhilfsprogramme für die Erreichung einer menschenwürdigen Arbeitssituation in diesen Ländern ein. Auch die Schulbildung wird gefördert. Denn den Kindern soll, auch wenn sie für das wirtschaftliche Überleben arbeiten müssen, dennoch ein Mindestmaß an Bildung und damit auch an Zukunftsperspektive gegeben werden, so dass sie nicht in ihrem Kreislauf gefangen sind.

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