Wesen und Merkmale der Körperschaftssteuer


Die Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf das Einkommen der Unternehmen angewandt. Als ein solches gelten alle juristischen Personen des Privatrechts, beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaf oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder auch Genossenschaften oder Vereinen. Jedoch sind politische Parteien, gemeinnützige oder kirchliche Körperschaften sowie Unternehmen des Bundes von der Körperschaftsteuer befreit. Die Körperschaftssteuer beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Sie tritt neben die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer und ist somit eine direkte Unternehmenssteuer. Die Körperschaftssteuer wird jedes Jahr von den Unternehmen an das zuständige Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt erlässt dann einen Steuerbescheid. Sollte man mit diesem nicht einverstanden sein, so steht dem Empfänger über die Rechtsbehelfsbelehrung der Einspruch offen. Ist man mit dem Einspruchsbescheid wieder unzufrieden so bleibt der Klageweg vor das Finanzgericht.

Die Steuerpflicht und damit auch die Steuererklärungspflicht entstehen mit der Gründung des Unternehmens und enden bei Abschluss der vollständigen Liquidation, also der Abwicklung und Auflösung der Körperschaft und des Geschäftsbetriebes. Für manche Unternehmungen, beispielsweise für die in der Landwirtschaft gelten Freibeträge. Des Weiteren ist es möglich bestimmte Beträge abzuziehen und damit die Steuerlast etwas zu minimieren. Ferner gibt das Bilanzrecht Möglichkeiten her die Steuerlast etwas zu senken. Diese Möglichkeiten sind sehr breit gefächert und gehen auch ziemlich ins Detail, so dass eine pauschale Aufzählung und Anwendung nicht sehr zielführend wäre. Vielmehr ist es gerade in diesem Bereich für ein Unternehmen wichtig einen guten und erfahrenen Steuerberater zu haben, dem man sehr vertraut. Nur in der individuellen Betrachtung der Bilanz und der konkreten Firmenstruktur ergeben sich gangbare und vertretbare Lösungswege.

Die Steuerbelastung empfinden viele Unternehmen als zu hoch, andererseits sind sie es die den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland stützen. In anderen Ländern mit anderem Steuersystem geht gerade im Bereich der Unternehmenssteuern viel verloren und der Staat hat das Nachsehen, wo er aber doch zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben dringend auf die Steuereinnahmen angewiesen ist. In Deutschland legen die Finanzbehörden großen Wert auf die Richtigkeit der Besteuerung. Wer die Behörden absichtlich in die Irre führen möchte läuft daher Gefahr ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu riskieren. Bei auffallenden Unregelmäßigkeiten werden sich die Finanzbehörden nicht scheuen eine Steuerprüfung durchzuführen. Dazu kommt ein Beamter in das Unternehmen und prüft alle steuerrelevanten Unterlagen, um diese auf Verstöße zu untersuchen. Aber auch turnusmäßig, also ohne konkrete Verdachtsmomente, kann eine Steuerprüfung anfallen. Darauf sollte man als Unternehmen vorbereitet sein, indem man sich an die Grundsätze der Besteuerung und an die Regeln der Dokumentation und Archivierung hält. Denn eigentlich wollen die Finanzbehörden niemandem etwas schlechtes, sondern nur für Ordnung sorgen.

Der Steuerberater des Vertrauens sollte eine solche Prüfung konsiliarisch mit betreuen und bei Fragen den prüfenden Finanzbeamten zur Verfügung stehen. Fühlt man sich dennoch von den Finanzbehörden schlecht behandelt steht einem natürlich der Rechtsweg offen, denn die Handlungen des Staates zu dem alle Behörden und damit auch die Finanzbehörden gehören sind der vollen gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Ist man also der Meinung man wurde durch oder während der Steuerprüfung in seinen persönlichen Rechten verletzt, so kann man dagegen vorgehen oder die Rechtswidrigkeit zumindest feststellen lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass auch juristische Personen und ihre Organe in ihren subjektiven Rechten verletzt sein können.

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