Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital


Finanzielle Mittel, die einem Unternehmer von dessen Eigentümern unbefristet zur Verfügung gestellt werden heißen Eigenkapital. Zum Eigenkapital zählen neben dem eingezahlten Kapital bei einer Aktiengesellschaft das sogenannte Grundkapital, bei einer GmbH das Stammkapital, außerdem die offenen und stillen Rücklagen sowie ein etwaiger Gewinnvortrag. Eigenkapital kann einem Unternehmen aber auch von außen, beispielsweise mit einer Kapitalerhöhung durch weitere Einlagen der Gesellschafter oder Aktionäre zugeführt werden. Von innen können mit einem Verzicht auf Gewinnausschüttung der sogenannten Gewinnthesaurierung neues Eigenkapital zugeführt werden. Experten sind sich einig, dass in deutschen Firmen nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Grund dafür sind meist Steuernachteile. Denn in der Bundesrepublik wird das Eigenkapital mit 48,34 Prozent Steuern besteuert, Fremdkapital aber nur mit 28,96 Prozent. Außerdem bietet lediglich noch jede zehnte deutsche Kapitalgesellschaft mit über 200 Mitarbeitern seinen Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen an.

Fremdkapital ist das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Firma, es umfasst diejenigen Gebiete der Passivseite einer Bilanz, die die Ansprüche der Gläubiger darstellen. Der Fremdkapitalgeber hat einen Anspruch auf Zinsen und baldiger Tilgung der Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden als Fremdkapital bezeichnet, wobei der Geber des Kapitals nicht an der Gesellschaft beteiligt, sondern Gläubiger ist. Langfristiges Fremdkapital, beispielsweise Rentenrückstellungen, ist im wirtschaftlichen Sinne dem Eigenkapital wirklich gleichartig gegenüber. Fremdkapital dient vor allem der Finanzierung des Anlagevermögens und besonders des Umlaufvermögens. Man unterscheidet Fremdkapital entweder nach der Zeitdauer der Überlassung in langfristiges bzw. kurzfristiges oder nach der Art der Aufnahme des Fremdkapitals, also beispielsweise, ob es sich um einen Lieferantenkredit oder um einen Kredit handelt, welcher vielleicht sogar mit einer Hypothek oder einer Grundschuld gesichert wurde.

Da Fremdkapital die geringere Steuerlast trägt, so müsste man meinen wäre es ja günstig, wenn man sich auf das gesetzliche Mindestmaß an Eigenkapital beschränkt und den Rest über Fremdkapital finanziert. Zumindest steuerlich-theoretisch scheint dies die günstigere Lösung zu sein. In der Praxis jedoch bekommt man ohne genügenden Eigenkapitalbackground gar nicht genügend Fremdkapital von Kapitalgebern, wie Banken oder ähnliche. Grund dafür sind die mangelnden Sicherheiten, die die Firmen ohne Eigenkapital eben nicht vorhanden sind.

Wie das günstigste Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital sein sollte muss individuell bewertet werden und lässt sich nicht pauschalisieren. Die goldene Buchhalterregel jedoch besagt: Eigenkapital sollte gleich hoch wie Fremdkapital sein.

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