Fahrlässigkeit

Voraussetzung für eine Entschädigung ist immer ein schuldhaftes Verhalten, das wiederum zu einem Schadenseintritt führt. Die Schuldhaftigkeit eines solchen Tuns oder Unterlassens wird daran festgemacht, dass jemand entweder vorsätzlich, also mit Absicht, oder auf Grund von Unachtsamkeit, also sogenannter Fahrlässigkeit einen Schaden herbeiführt. Die Fahrlässigkeit wird in verschiedene Formen, also verschiedene Schweregrade unterteilt. Angefangen bei der leichten Fahrlässigkeit geht es über die normale Fahrlässigkeit bis hin zur schweren Fahrlässigkeit, auch als Leichtfertigkeit bezeichnet. In diesem Abschnitt wird erklärt, wann genau ein Verhalten fahrlässig ist, welchem Grad der Fahrlässigkeit es jeweils unterfällt und welche Unterschiede der Grad der Fahrlässigkeit auf den Anspruch auf oder die Höhe der Entschädigung haben kann.

 

 

 

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