Grundpfandrechte

Im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum fällt oft der Begriff der Grundpfandrechte. Hierbei handelt es sich um dingliche Verwertungsrechte. Sie dienen in der Regel zur Sicherung einer Forderung. Dies bedeutet, dass sie den Kreditgeber absichern für den Fall, dass der Kreditnehmer das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen kann. Dasselbe gilt, wenn er dies gar nicht zahlen kann. Unter Grundpfandrechten versteht man zum Beispiel Hypotheken und Grundschulden. Wo der Unterschied zwischen beiden ist, welche Rechten und Pflichten damit zusammenhängen und was man hierbei beachten sollte, erfahren Sie in den Materialien zu den Grundpfandrechten. Hier können Sie sich darüber informieren, wie ein Grundpfandrecht bestellt wird und was passiert, wenn der Kredit ordnungsgemäß abbezahlt worden ist.

 

 

 

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