Täter-Opfer-Ausgleich

Opfern einer Straftat entsteht durch die Tat selbst oft ein Schaden. Bei Vermögensdelikten, wie dem Diebstahl, Raub oder Betrug ist dies unmittelbar ein Schaden am Vermögen selbst. Bei anderen Delikten können aber auch Folgeschäden auftreten. Dies sind beispielsweise Behandlungskosten nach einer Körperverletzung oder Reparaturkosten nach einer Sachbeschädigung. Diesen Anspruch auf Entschädigung tatsächlich durchzusetzen kann in der Praxis bisweilen allerdings schwierig sein. Deswegen gibt es das Konstrukt des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Täter soll dem Opfer den entstandenen Schaden wieder ersetzen oder sich zumindest nach Kräften darum bemühen, den Schaden wieder gut zu machen. Dafür kann der Täter eine mildere Strafe erwarten. In diesem Abschnitt wird erklärt, wie genau der Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert, wann er möglich ist und was dabei zu beachten ist.

 

 

 

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