PA Welche Pflichtaufgaben haben Kommunen?


Als Bürger stellt man sich öfter die Frage welchen Aufgaben die Menschen in den Kommunalverwaltungen nachgehen. Dabei wird zwischen Pflichtaufgaben und Wahlaufgaben unterschieden. Die Pflichtaufgaben wurden den Kommunen, also den Gemeinden, Städten, Landkreises oder Bezirken durch Gesetz zugewiesen. Die Wahlaufgaben können je nach Schwerpunktsetzung und Finanzdecke von Kommune zu Kommune variieren.

Gemeinden, Marktgemeinden und Städte müssen folgende Aufgaben erfüllen:
• Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung,
• Bauleitplanung für den eigenen Bereich,
• Baulanderschließung,
• Beleuchtung des Gemeindegebiets,
• Reinigung der Straßen,
• Räumung der Straßen für eine grundsätzliche Befahrbarkeit im Winter,
• Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch eine Feuerwehr,
• Obdachlosenfürsorge.

Können Gemeinden und Städte diese nicht erfüllen, so können sie Zweckverbände mit Nachbargemeinden gründen. Das gilt insbesondere für die Wahlaufgaben:
• Sportstätten und Schwimmbäder,
• Volksfeste und Märkte,
• Brauchtumsförderung,
• Theater und Museen,
• Schulen und Kindergärten,
• Städtepartnerschaften,
• Wirtschaftsförderung,
• Musikschulen und Volkshochschulen.

Kreisfreie Städte haben die gleichen Aufgaben wie Gemeinden, aber zusätzlich die der Landkreise. Die Pflichtaufgaben sind:
• Örtliche Sozialhilfe,
• Kliniken und Krankenhäuser,
• Schulen, insbesondere die Weiterführenden,
• Berufsschulen,
• Denkmalschutz,
• Umweltschutz,
• Unterhalt der Kreisstraßen,
• Tourismusförderung,
• Öffentlicher Personennahverkehr.

Bezirke gibt es vor allem in Bayern. Diese sorgen dafür, dass Aufgaben die auch die Landkreise und kreisfreien Städte nicht allein bewältigen können bewältigt werden. Dafür zahlen alle Gemeinden eines Bezirkes die Bezirksumlage. Den Bezirk leitet ein Bezirkstag und der Bezirkstagspräsident. Die Aufgaben der Bezirke sind:
• Überörtliche Sozialhilfe,
• Fachkliniken für Orthopädie und Neurologie und Nervenheilkunde, einschließlich Forensik,
• Einrichtungen der Suchthilfe, einschließlich Prävention,
• Schulen und Berufsschulen auch für seltenere Berufe wie Revierjäger oder Fischwirt,
• Beratung für Jäger und Angler,
• Feuerwehrförderung mit Finanzmittel und überörtlicher Ausbildung,
• Denkmalschutz in überörtlicher Zuständigkeit,
• Natur- und Umweltschutz.

Man merkt schnell, dass die Aufgabenfelder vielfältig sind und sich auch teilweise überschneiden. Durch kommunale Zusammenarbeit sei es in Verwaltungsverbänden oder in Zweckverbänden, wie dem Krankenhaus- oder Abwasserzweckverband können sich effiziente Strukturen bilden. Manche Gemeinden und Städte, aber auch die Landkreise gründen sogenannte Eigenbetriebe. Diese unterstehen der Gemeinde sind aber organisatorisch und wirtschaftlich von der Gemeinde getrennt. Der Eigenbetrieb besitzt eigene Organe, er hat also einen eigenen Betriebsleiter. Die rechtlichen Handlungen aber, werden dem Träger des Betriebes, also der Gemeinde selbst zugerechnet, so dass diese bei entstehenden Streitigkeiten auch der Beklagte ist. Verfügt eine Gemeinde über einen Eigenbetrieb, so ist vom Gemeinderat ein Werksausschuss einzurichten, welcher als Kontrollgremium ein Auge den Geschäftsbetrieb werfen muss. Viele Städte und Gemeinden haben solche Eigenbetriebe. Größere Thermen, welche im Eigentum der Kommune stehen werden häufig als Eigenbetrieb geführt, während das einfache Schwimmbad oft als Regiebetrieb in der Gemeindeverwaltung und auch im kommunalen Haushalt mitläuft. Der Regiebetrieb, wie der örtliche Bauhof sind die einzelnen Dienststellen der Gemeinden. Gerade auch Friedhofsverwaltungen oder Stadtgärtnereinen werden als Regiebetriebe geführt.

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