Voraussetzungen für das Benutzen öffentlicher Straßen zum Sport und Spielen


Grundsätzlich dienen öffentliche Straßen dem Straßenverkehr. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, öffentliche Straßen auch zum Sport oder zum Spielen zu benutzen. Das gleiche gilt für Seitenstreifen und Radwege. Auch auf diesen darf in der Regel nicht gespielt und Sport getrieben werden.

Ausnahmen

Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es in der Regel dann, wenn etwas anderes durch entsprechende Schilder geregelt ist. Es gibt dazu beispielsweise Schilder, die das Inline-Skaten und Rollschuhlaufen erlauben. Auf diesem Schild ist dann ein Inline-Skater zu sehen. Allerdings gilt auch dafür, dass sich der Skater Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen muss. Er muss mit äußerster Vorsicht fahren und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Er muss mit der Fahrtrichtung fahren, also regelmäßig am rechten Fahrbahnrand. Er muss so dicht dort fahren, dass anderen Autofahrer oder Radfahrer die Möglichkeit haben, ihn zu überholen.

Zusätzlich zu diesem speziellen Schild gibt es ein Schild für den verkehrsberuhigten Bereich. Dieses Schild ist blau, groß und rechteckig und beinhaltet in weißer Schrift spielende Personen. Eine Straße mit diesem Schild ist eine sogenannte Spielstraße. Dort dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Es gilt, dass Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugführern haben. Das heißt vor allem, dass Fahrzeugführer Fußgänger nicht behindern dürfen und wenn nötig warten müssen, bis die Fußgänger die Fahrbahn verlassen haben. Jedoch dürfen Fußgänger den Verkehr auch nicht unnötig behindern. Sie müssen also, wenn sich ein Fahrzeug nähert, die Straße für dieses frei machen. Ebenso gilt auf einer Spielstraße, dass Fahrzeuge nicht außerhalb der dafür gekennzeichneten Parkflächen parken dürfen. Ansonsten wäre nicht mehr gewährleistet, dass die Straße auch zum Spielen benutzt werden kann. Wenn man zum Beispiel daran denkt, dass Kinder die Straße zum Fußballspielen benutzen und es befinden sich überall geparkte Fahrzeuge, dann muss die Spieltätigkeit doch sehr eingeschränkt werden, damit keines der Fahrzeuge durch das Spielen beschädigt wird. Dieses ist nicht Sinn und Zweck einer Spielstraße.

Auf einer Spielstraße dürfen Fußgänger die Straße auf der ganzen Breite benutzen. Sie dürfen etwaige Rad- oder Seitenstreifen mitbenutzen. Ebenso dürfen Kinder auf der gesamten Spielstraße spielen. Regelmäßig findet man solche verkehrsberuhigten Zonen in Wohngebieten und in Gebieten, in denen sowieso eine Zone 30 gilt und höchstens 30 km/h gefahren werden darf. Der verkehrsberuhigte Bereich endet, wenn das gleiche Schild rot durchgestrichen wieder aufgestellt ist.

Folgen von Nichteinhaltung

Wenn in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, dann kann das zu einem Bußgeld von 15 Euro führen. Zusätzlich wird ein Punkt im Verkehrsregister in Flensburg eingetragen. Wenn Fußgänger behindert werden, dann kann ein Bußgeld von ebenfalls 15 Euro verhängt und ein Punkt in Flensburg vergeben werden. Wenn durch einen Fahrzeugführer sogar ein Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich gefährdet wird, dann droht ein Bußgeld von 40 Euro. Wird in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt und damit andere behindert, dann kann ein Bußgeld von 30 Euro verlangt werden. Dauert das Parken sogar länger als drei Stunden, ist zusätzlich ein Bußgeld von 20 Euro fällig.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel