Welche Insolvenzstraftaten gibt es und wann ist man Bankrott?


Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten geraten viele Unternehmen ins Wanken und müssen aufgeben, das heißt sie müssen Insolvenz anmelden und möglicherweise ihr Unternehmen schließen. Die Gründe für Insolvenzen sind so vielfältig wie die Unternehmen selbst. Manche Unternehmen kommen nie richtig in Fahrt und scheitern schon bevor es richtig los ging. Andere Unternehmer haben Probleme mit der Finanzierung oder verlieren viel Geld, weil die Kunden ihre Garantierechte und ihre Gewährleistungsansprüche in Anspruch nehmen wollen. Bei einigen gibt es auch einen regelrechten Mix aus den unterschiedlichen Faktoren, oftmals kommt dann auch noch das Schicksal dazu. Auch die großen Aktiengesellschaften oder die traditionsreichen Familienunternehmen oder sogar die langjährig bestehenden Großbanken kann es dabei treffen.

Jedoch hat der Gesetzgeber für solche Fälle der Insolvenz vorgesorgt. Mit der Schaffung der Insolvenzordnung hat er rechtlich geregelt, wie es in solchen Fällen weitergehen soll. Eine Insolvenz ist gekennzeichnet durch die Zahlungsunfähigkeit, also durch das mangelnde Vorhandensein von Geldmitteln, folglich durch mangelnde Liquidität oder auch von Überschuldung. Oft versucht das Management noch, teilweise auch mit der Unterstützung von externen Beratern, wie zum Beispiel durch Rechtsanwälte, durch Steuerberater oder durch Wirtschaftsprüfer, das Unternehmen zu retten oder zu sanieren. Man versucht mit den Gläubigern zu verhandeln, vielleicht zu einem Schuldenerlass zu kommen, oder diese zumindest auf Raten abzustottern oder aufzuschieben, was auch Stundung genannt wird. Oftmals stellen sich auch andere mit einer Bürgschaft oder weiteren Krediten und Sicherheiten zur Verfügung, die dem Unternehmen unter die Arme greifen.

Neben den Unternehmen können aber auch die Privatleute in die Insolvenz geraten, diesen helfen in einer solchen Situation die Schuldnerberater der verschiedensten Sozialträger. Diese erstellen eine Bestandsaufnahme der Schulden und helfen bei der Verhandlung mit den Gläubigern. Oft können die Privatschuldner durch diese Hilfestellung wieder finanziell auf die Beine kommen und, wenn auch mit Einschränkungen im privaten Konsum, wieder schuldenfrei werden. Reißen jedoch alle Stricke so muss ein Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet werden. Hier wird dann in beiden Fällen, also bei privater Verbraucherinsolvenz sowie auch bei der Unternehmensinsolvenz ein sogenannter Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt das „Kommando“ über die Finanzen und versucht den Betrieb weiter zu erhalten, beziehungsweise dem Verbraucher wieder gut aus der Sache herauszukommen. Oftmals müssen aber bei Firmen ganze Teile als Insolvenzmasse veräußert werden und manchmal muss die ganze Firma aufgelöst und liquidiert werden. Oft werden bei diesen Verfahren gerade im Vorfeld auch Straftaten begangen, so dass das Insolvenzgericht die Akten routinemäßig auch immer der Staatsanwaltschaft zuleitet, die eine eventuelle Strafbarkeit prüft. In Betracht kommen hier Betrügereien und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch das nicht Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der angestellten Arbeitnehmer, was einen eigenen Straftatbestand darstellt. Besonders in Frage kommt aber die Straftat „Bankrott“ geregelt im Strafgesetzbuch.

Nach dieser Strafnorm macht sich derjenige strafbar, der die Bestandteile des Vermögens, welche zur Insolvenzmasse gehören, den Verwaltern verheimlicht, weg schafft oder diese zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht. Auch wer Verlust- oder Spekulationsgeschäften nachgeht oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette sehr große Beträge ausgibt kann bestraft werden, wenn er dies bei drohender oder vorhandener Zahlungsunfähigkeit macht. Auch wer Bilanzen, die ein Kaufmann nach dem Handelsrecht führen muss, „frisiert“ wird bestraft, das gilt auch für die Täter, welche Handelsbücher gar nicht führen oder diese entgegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nicht aufbewahrt oder diese zerstört oder beschädigt, so dass der Insolvenzverwalter sich keinen Einblick über die wahre finanzielle Situation des betroffenen Unternehmens machen kann.

Schon der Versuch kann in den genannten Fällen zu einer Strafbarkeit führen. Die Höchststrafe ist bei fünf Jahren Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt angesetzt. Oft wirkt die Bestrafung für die ehemaligen Unternehmer oder Manager recht hart, da bei diesen oft kein oder nur ein sehr kleines Unrechtsbewusstsein ausgeprägt ist, oftmals auch aus dem Grund, dass sie denken, das Richtige und Beste für das Unternehmen zu tun. Auch kommen die betroffenen Menschen aus einem Personenkreis, der mit Straftaten eigentlich recht wenig zu tun hat, so dass eine Inhaftierung hier manchmal den Betroffenen sehr hart vorkommt. Schon die Vorermittlungen, beispielsweise die Durchsuchung der Geschäftsräume durch Staatsanwaltschaft und Polizeikräften mit der einhergehenden Beschlagnahmung von Gegenständen und Unterlagen wird sehr oft als belastend empfunden.

Ist man als Unternehmer oder als Privatschuldner von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder drohender Überschuldung bedroht, sollte man sich frühzeitig Hilfe und fachkundige Beratung suchen. Muss man den Gang ins Insolvenzverfahren antreten, sollte man dann auf die Ratschläge der Berater hören und vor allem muss man sauber bleiben und keine der genannten Straftaten begehen. Die Versuchung scheint oft groß zu sein bei Menschen in dieser Situation, doch es hilft alles nichts, Strafnormen dürfen nicht gebrochen werden. Der Staat ist nämlich bei den Ermittlungen und der Strafverfolgung in solchen Fällen sehr konsequent.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel