Worin liegt der Sinn des Beschleunigungsgebotes im Strafverfahren?


In einem Strafverfahren soll die tatsächliche Wahrheit ermittelt werden, dies kann unter Umständen lange dauern. Im Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft für die Beachtung des Beschleunigungsgebots, auch gegenüber der Polizei, Sorge zu tragen. Sie muss von vornherein alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen. Die Wahrheit muss mit begrenzten Mitteln, mit begrenztem Aufwand und vor allem möglichst rasch festgestellt werden. Die Zeit die benötigt wird um die Wahrheit zu ermitteln muss dem Beschuldigten auch zumutbar sein, da dieser ja möglicherweise in Untersuchungshaft in einem Gefängnis sitzt bis ihn irgendwann sein Urteil erreicht. Er hat ein Recht darauf innerhalb einer angemessenen Frist Gehör zu finden und Klarheit über seine Lage zu erhalten. Außerdem verblassen die Beweise, die für den Beschuldigten ja auch positiv sein könnten, mit der Zeit, beispielsweise wenn ein wichtiger Zeuge verstirbt.

Dieses Beschleunigungsgebot kann jedoch in tatsächlich und rechtlich schwierigen Verfahren zu Schwierigkeiten führen, da hier ein großer Ermittlungsumfang erwartet werden kann der die Notwendigkeit beinhaltet organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die bis hin zur Einrichtung einer mit mehreren Staatsanwälten besetzten Arbeitsgruppe reichen können. Bei längeren Erkrankungen oder nicht nur vorübergehender Arbeitsüberlastung des zuständigen Staatsanwalts ist, auch in Abhängigkeit von der Schwere des Tatvorwurfs und der für den Beschuldigten mit dem Verfahren einhergehenden Belastungen, über eine Umverteilung der Aufgaben nachzudenken. Gerade dann wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt ist es wichtig, dass das Ermittlungsverfahren schnell vorangebracht wird und der Prozess zügig von statten geht. Man darf einen Untersuchungshäftling ein halbes Jahr in Haft behalten. Danach darf man ihn nur in besonderen Fällen weiter in Haft belassen. Eine fahrlässig lange Ermittlungsführung gehört nicht dazu. Es kann also sein, dass der Häftling entlassen wird, weil die Staatsanwaltschaft oder das mit dem Fall befasste Gericht nicht zügig genug gehandelt hat. Es ist überaus umstritten, welche Folgen ein Nichteinhalten des Beschleunigungsgebots haben soll. Sinn macht der Beschleunigungsgrundsatz auch im präventiven Sinne für alle Bürger, denn Strafverfahren sind nur dann präventiv effektiv, wenn einer Tat die Strafe auf dem Fuße folgt.

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