Allgemeines zur außerehrlichen Lebensgemeinschaft


Eine außereheliche Lebensgemeinschaft ist die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.

Noch in der letzten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde diese Form der Lebensbeziehung zwischen Mann und Frau oftmals verunglimpft und als sogenannte „Wilde Ehe“ bezeichnet. Als wilde Ehe bezeichnete man früher, mit negativer Konnotation, die Beziehung von Paaren, die unverheiratet unter einem Dach zusammenlebten und die ggf. auch bei der Geburt von Kindern nicht heirateten, sondern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebten. Gründe für dieses (auch als „Onkelehe“ oder „Bratkartoffelverhältnis“ titulierte) Zusammenleben waren nach den beiden Weltkriegen z. B. der Verlust von Versorgungsansprüchen (wie Witwenrenten) durch eine offizielle Heirat oder die vage Aussicht auf Rückkehr des verschollenen Lebensgefährten.

Dieses Ansehen hat sich deutlich gewandelt. Auch in Anbetracht dessen, dass ein Drittel der Ehen wieder geschieden werden, ist es heute üblich und schon fast die Regel, dass man bevor man sich zur Hochzeit vor dem Standesamt entschließt, einige Zeit ohne Trauschein zusammenlebt. Noch in den Siebziger Jahren war es schwer, eine Wohnung als unverheiratetes Liebespaar mieten zu können, da die Verträge an unverheiratete Paare als sittenwidrig galten und damit unwirksam waren. Auch bestand für den Vermieter eine erhebliche Gefahr sich strafbar zu machen, wenn er denn einem jungen unverheirateten Paar Wohnräume zur Verfügung stellte. Der Straftatbestand nannte sich Kuppelei und der wurde, zumindest für über 16 Jährige, im Jahre 1973 abgeschafft (in der DDR bereits 1968).

Mit dem Wandel der Sexualmoral etwa seit den 1970er Jahren wurden diese Lebensgemeinschaften zunehmend toleriert und in Deutschland als nichteheliche Lebensgemeinschaften auch im Recht verankert. Heute leben viele Menschen zusammen, ohne verheiratet zu sein. Oftmals haben sie auch gemeinsam Kinder und erziehen diese auch zusammen. Natürlich hat die nichtvorhandene Bindung aneinander die Folge, dass es viele Alleinerziehende Eltern gibt. Allerdings ist das oft für die Betroffenen besser, als gesellschaftlich gezwungen zu sein den anderen Elternteil zu heiraten. Die Möglichkeit außerehelich zu leben ist also die Möglichkeit seine Handlungsfreiheit zu bewahren. Natürlich unter Inkaufnahme von Nachteilen, wie dass Steuervergünstigungen für sie nicht gelten oder sie keinen Verheiratetenzuschlag bei Lohn, Sold oder Gehalt bekommen. Das Zusammenleben ohne verheiratet zu sein ist eine große Chance zu prüfen, ob es wirklich der richtige Partner ist um das gesamte Leben miteinander zu verbringen.

Es ist außerdem nicht sittenwidrig, wenn man noch verheiratet ist, bereits mit einem neuen Partner zusammenzuleben. Dies wird auch häufig praktiziert. Natürlich ist diese Lebensform in den Augen älterer, vorwiegend traditionell denkender Menschen mit einem Makel behaftet. Die Zahlen jedoch sprechen für sich. Schon 1999 waren über 10% der Paare in außerehelichen Beziehungen. Gerade Frauen mit höherem Bildungsgrad tendieren zu dieser Lebensform, können sie doch die Ehe hinauszögern oder über die Gewohnheit die Heirat ganz verweigern. Es ist auch bewiesen, dass die Steigerung dieser Lebensart den Kinder und Geburtenrückgang fördert.

Es wird immer wieder versucht, die Rechte der in dieser Form zusammenlebenden Menschen zu fördern. So gibt es inzwischen die Möglichkeit, beim Tod des Partners, auch als unverheirateter Partner Witwenrente zu erhalten.

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