Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit dem Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, ihre Beziehung gesetzlich anerkennen zu lassen. Hierfür wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft entwickelt. Auch wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihren rechtlichen Konsequenzen stark der Ehe ähnelt, handelt es sich doch um ein anderes rechtliches Konstrukt. Der Staat und der Großteil der Gesellschaft waren nicht bereit, das tatsächliche Institut der Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. In diesem Abschnitt finden sich Materialien dazu, unter welchen Voraussetzungen eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen werden kann, wie dieser Abschluss erfolgt und welche rechtlichen Folgen daraus erwachsen. Auch die Unterschiede zur Ehe werden dargestellt.

 

 

 

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