Aufgaben und Funktion des Finanzamtes


Finanzämter sind die Unterbehörden der Steuerverwaltung. Sie üben die direkte Arbeit am Steuerzahler aus. Ihre Aufgabe ist es die Steuern zu errechnen, zu erheben und einzutreiben. Sie bearbeiten außerdem Einsprüche von Bürgern und Firmen gegen die erlassenen Steuerbescheide und erstellen im Finanzprozess vor dem Finanzgericht Stellungnahmen. Es gibt in Deutschland etwas mehr als 600 Finanzämter.

Die Finanzämter nutzen mehr und mehr moderne Computersysteme, so dass heute schon viele Anträge und Fragen elektronisch geregelt werden können. In Zukunft ist die Online- Steuererklärung in Planung, so dass man sich als Bürger oder als Firma irgendwann auch nicht mehr so sehr mit Geschäftszeiten und Publikumsverkehrszeiten der Finanzämter auseinandersetzen muss.

Früher war jedem Finanzamt ein Oberfinanzamt oder eine Oberfinanzdirektion übergeordnet, heute kommen einige Bundesländer davon ab und unterstellen die Finanzämter entweder direkt dem Finanzministerium oder dem Finanzsenat oder schaffen, wie in Bayern, ein Landesamt für Steuern, welches die einzelnen Finanzämter führt.

Finanzgericht stehen für Steuerstreitigkeiten, welche nicht zwischen Bürger und Finanzamt geregelt werden können zur Verfügung. Als Revisionsinstanz dient dann der Bundesfinanzhof in München.

Für Gemeindesteuern hingegen sind die erhebenden Gemeinden selbst zuständig. So wird die Hundesteuer direkt von der erhebenden Gemeinde erhoben und eingetrieben. Für Zölle und Verbrauchsteuern ist ebenfalls nicht das örtliche Finanzamt zuständig sondern die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern.

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