Aufgaben und Merkmale der Steuerbeamten


Die Finanzbeamten sind bei den Dienststellen der Steuer- und Finanzverwaltung angestellt. Sie erfüllen dort die Tätigkeiten die zur Aufgabenerfüllung der jeweiligen Behörde oder Dienststelle notwendig sind. Tätigkeiten, Laufbahnstationen, Ausbildung, Bezahlung wie auch Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich nach der jeweiligen Laufbahn. Wie für andere Staatsbedienstete gibt es auch in der Finanzverwaltung den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.

Beamte im einfachen Dienst der Steuerverwaltung sind für interne Dienstleistungen verantwortlich, dazu gehören Botendienste, Kopierarbeiten oder auch die Arbeit als Pförtner oder in der Poststelle. Anwärter können mit einem Hauptschulabschluss und nach einem halbjährigen Vorbereitungsdienst ohne Prüfung in den Beruf einsteigen.

Im mittleren Dienst sind Steuerbeamte als Bearbeiter für die Verwaltung von Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer verantwortlich. Sie setzen Steuern fest, erheben sie, beraten Steuerpflichtige und bearbeiten Steuererklärungen. Sie arbeiten Kollegen im gehobenen und höheren Dienst zu, können als Buchhalter in der Finanzkasse arbeiten und sorgen hier dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtetete Steuern zurück gezahlt werden. In der Vollstreckungsstelle sprechen sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen Steuerschulden ein. Voraussetzung für diese Laufbahn ist in der Regel ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss sowie eine zweijährige Ausbildung bei einer Landesfinanzschule und bei einem Ausbildungsfinanzamt.

Finanzbeamte im gehobenen Dienst sind eigenverantwortlich für ein Arbeitsgebiet in der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung zuständig.
Besonders leistungsstarke und erfahrene Beamte des gehobenen Dienstes können als Führungskräfte auch ein Sachgebiet leiten. Wer diese Laufbahn einschlagen möchte, benötigt die Hochschulreife, egal ob Fachhochschulreife oder allgemeines Abitur. Die theoretische Ausbildung findet an einer Fachhochschule für Finanzen oder einem entsprechenden Fachbereich einer Verwaltungsfachhochschule statt. Der praktische Teil der Ausbildung führt den angehenden Finanzinspektor durch die verschiedenen Bereiche eines Finanzamtes. Insgesamt dauert die Ausbildung drei Jahre, davon entfallen 21 Monate auf das Studium.

Einige verlassen nach einigen Jahren die Steuerverwaltung und werden selbst Steuerberater.
Um direkt in den höheren Dienst einsteigen zu können, muss man ein rechts-, wirtschafts-, finanz- oder sozialwissenschaftliches Studium an einer Universität absolviert haben. Es ist also nach neuer Regelung mindestens ein Master-Abschluss erforderlich. In erster Linie werden Volljuristen eingestellt, welche das zweite Staatsexamen abgelegt haben. Nach dem Studium muss ein Einführungsdienst von einem Jahr absolviert werden. Dieser umfasst ein dreimonatiges Studium an der Bundesfinanzakademie sowie neun Monate Praxis in einem Finanzamt und gegebenenfalls in der Oberfinanzdirektion des Landes. Dabei durchläuft der Berufsanwärter alle wichtigen Bereiche und muss seine Eignung nachweisen. Nach erfolgreicher Einführung übernehmen die höheren Steuerbeamten leitende Funktionen für ein Sachgebiet in den Finanzämtern, auch organisatorischer, fachlicher und personeller Hinsicht. Außerdem können sie Führungspositionen in der Steuerfahndung einnehmen und verantwortlich Konzernprüfungen durchführen. Auch Lehraufgaben an den Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung können sie erfüllen, wo sie den Nachwuchs für den mittleren und gehobenen Dienst ausbilden. Aufgaben im Ministerium oder in Abteilungen für Europafragen stehen ihnen ebenso offen.

Da es für diese Bereiche regelmäßig mehr Bewerber als Stellen gibt, sind gute Abschlüsse sehr wichtig. Neben ihren verbeamteten Kollegen arbeiten auch Verwaltungsangestellte und Arbeiter bei der Finanzverwaltung.

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