Buchführungpflicht in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist als Formkaufmann dazu verpflichtet, Bücher zu führen und bei ihrer Gründung sowie zum Abschluss jedes Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen. Zum Abschluss des Geschäftsjahres muss außerdem ein Inventar geführt werden. Das Inventar ist ein Verzeichnis über alle Vermögensgegenstände sowie alle Verbindlichkeiten der GmbH. Das Inventar muss erstellt werden, sobald der Betrieb des Handelsgewerbes aufgenommen wird und muss zum Schluss jedes Geschäftsjahres aktualisiert werden. Diese Aufstellung bildet mit der Bilanz zusammen den Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss wird zusätzlich von einem Lagebericht ergänzt. Sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustverteilung gelten die allgemeinen Regelungen für Handelsgesellschaften, also die gleichen wie etwa für die offene Handelsgesellschaft. Grundsätzlich gilt: „Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.“ (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Im Anhang müssen sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung genauer erklärt werden. Es müssen insbesondere die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angegeben werden, die für jeden einzelnen Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendet wurden. Abweichungen von diesen Methoden müssen gegebenenfalls begründet werden. Daneben gibt es noch einen umfassenden Katalog von Angaben, die im Anhang gemacht werden müssen. Je größer die GmbH ist, gemessen an Bilanzsumme, Umsatz oder Zahl der Arbeitnehmer, umso umfangreicher werden die Anforderungen an den aufzustellenden Anhang. Der Anhang dient zum einen der Nachvollziehbarkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und enthält anderseits einige betriebswirtschaftlich relevante Informationen.

Der Jahresabschluss wird durch einen Lagebericht ergänzt. Er muss die Geschäftsverläufe und sonstigen Ereignisse innerhalb der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu hat er eine komplexe Analyse der wirtschaftlichen Lage der GmbH zu beinhalten. Dabei ist insbesondere auf die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Unternehmens einzugehen. Entscheidend am Lagebericht ist ein Zukunftsausblick auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft unter Beachtung ihrer wesentlichen Chancen und Risiken. Hierzu sind genaue Beurteilungen und Erläuterungen notwendig. Auch für den Lagebericht gibt es feste Vorgaben dazu, was er enthalten muss. Er dient dazu, den interessierten Anlegern ein Bild von der Zukunft der Gesellschaft zu vermitteln und soll ihnen somit bei der Entscheidung über mögliche Investitionen eine Hilfestellung bieten.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss sowie ihren Lagebericht zu veröffentlichen. Dies muss im Handelsregister oder gegebenenfalls sogar im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Lediglich bei kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Publizitätspflicht auf die Bilanz und den Anhang beschränkt.

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