Der Indizienprozess


Die Tatsachen die in einem Prozess vor Gericht zur Verurteilung eines Angeklagten vorgetragen werden, müssen bewiesen werden. Können diese Umstände nicht bewiesen werden, so reichen diese auch nicht als Beweis, welche dazu führen können, dass jemand der eine Straftat begangen hat für diese auch bestraft wird. Wenn man einem Menschen eine Straftat vorwirft, gilt dieser solange als unschuldig bis ihm der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, nachweisen kann, dass er auch tatsächlich die Tat begangen hat. Hierfür bringt die Staatsanwaltschaft Beweise in den Prozess ein, beispielsweise durch Blutspuren oder anderes DNA-Material an dem Tatwerkzeug. Die Verteidigung versucht ebenfalls Beweise zu finden, so kann eine Quittung eines Restaurants als Beweis dienen, dass der vermeintliche Täter zum Tatzeitpunkt in einer anderen Stadt zu Abend gegessen hat und anhand eines Boardingpasses eines Flugzeuges kann aufgezeigt werden, dass der Täter vorher schon weggeflogen war und die Tat also überhaupt nicht begangen haben kann. So kommen in einem Gerichtsverfahren mehrere Entlastungsbeweise und Belastungsbeweise zusammen.

Der Richter muss dann all diese Beweise, die Gutachten und die Zeugenaussagen bewerten und anhand ihres Wahrheitsgehaltes rechtlich richtig würdigen. Jedoch gibt es neben diesen stichhaltigen Beweisen auch solche die nicht so glasklar zu durchschauen sind. Solche Beweise nennt man dann auch Indizien, sie geben lediglich Hinweise darauf, dass jemand etwas mit der Straftat zu tun hat. Beispielsweise wenn Fasern aus einem Kleidungsstück am Tatort gefunden wurden und diese einem Kleidungsstück, also beispielsweise einem Pullover des Beschuldigten klar zu geordnet werden können. In rund 90% der Fälle tragen Menschen eigene Kleidung, aber 10 % tragen fremde, also geliehene Kleidung oder uniformierte Arbeitskleidung. Daher sind solche Beweise lediglich Hinweise, aber eben nur schwache. Jedoch können sich solche schwachen Hinweise auch verdichten und dann ein ganzes Netz an Indizien bilden, welche gegen einen Beschuldigten sprechen können. Dies kann unter Umständen ausreichen, dass eine Anklage erhoben wird, womit aus dem Beschuldigten schon ein Angeklagter wird. Vor Gericht kann es dann sein, dass der Angeklagte sich aus diesem Netz nicht lösen kann. Das gilt umso mehr, wenn man tatsächlich mit der Tat in Verbindung steht oder man tatsächlich eine für einen selbst ungünstige Spurenlage geschaffen hat. Das kann beispielsweise sein, wenn man eine Person gefunden hat, welche Opfer eines Unfalls oder einer Straftat wurde, die dann aber aus Angst man könnt verdächtigt werden das Weite sucht, aber am Ort des Geschehens schon Spuren hinterlassen hat oder gesehen wurde, wie man hastig diesen Ort verlassen hat.

So filmreif das alles klingt, das wahre Leben schreibt die besseren Geschichten und schon ergeben sich Beweislagen, welche ungünstig sind. Kann man es dem Beschuldigten nicht ganz klar nachweisen, so ist er im Zweifel für den Angeklagten mangels ausreichender Beweise freizusprechen. Umso ärgerlicher ist es sowohl für die Ankläger und Opferseite, wenn ein Täter aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird. Es gehört aber zu einem Rechtstaat und zu einem fairen Prozess, dass nur dann in die Freiheit des Angeklagten eingegriffen wird, wenn es sicher ist, dass er die Straftat auch ganz sicher und ohne Zweifel begangen hat, denn für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel.

Nicht nur im Strafprozess werden Beweise benötigt, auch in den anderen Prozessarten der einzelnen Gerichte werden Beweise erhoben und gewürdigt. So muss im Zivilprozess beispielsweise bewiesen werden, dass ein Zahlungsanspruch besteht und im Verwaltungsprozess muss ein Kläger beweisen, dass er durch eine Handlung einer Behörde in seinen eigenen Rechten verletzt wurde. Anhand von Zeugenaussagen und Gutachten von verschiedensten Fachleuten aller nur möglichen Fachrichtungen wird ermittelt was wahr ist und was nicht. Kann hier ein Antrag nicht untermauert werden, so wird die Klage oder der Antrag abgewiesen. Die Indizien reichen in diesen Rechtsbereichen also keineswegs! Wenn man daher einen Rechtsanwalt aufsucht und ihm einen Auftrag gibt einen Anspruch durchzusetzen, so wird dieser immer fragen, ob auch genügend Beweise seitens des Klägers oder des Antragstellers vorhanden sind. Denn ohne Beweise wird es immer sehr schwer auch Recht zu bekommen!

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