Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld


Eine Hypothek ist ebenso wie die Grundschuld ein Grundpfandrecht. In der Regel ist es so, dass jemand, der einer anderen Person einen Kredit gewährt, dafür gerne Sicherheiten hat, so dass er sich sicher sein kann, dass er den Wert seines geliehenes Geldes wieder zurückzubekommen wird. Möchte sich beispielsweise jemand ein Auto kaufen und hat aber nicht genug Geld beisammen, so kann er sich bei einer Bank einen Kredit über 20.000 Euro oder mehr aufnehmen und im Gegenzug dafür sein Haus im Rahmen der Kreditsicherung belasten. Kann der Kreditnehmer, also der Schuldner, den Kredit nicht zurückbezahlen, so muss er die Zwangsvollstreckung in das Haus dulden.

Möchte der Schuldner sein eigenes Grundstück für das neue Auto belasten, so stellt dies eine sogenannte Hypothek dar, welche auch in das Grundbuch eingetragen wird. Erst wenn der Schuldner den vollen Betrag an den Gläubiger, also an den Kreditgeber und den Inhaber der Hypothek zurück gezahlt hat, gehört ihm das Grundstück wieder vollständig und die Hypothek wird aus dem Grundbuch gelöscht, beziehungsweise wandelt sich in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um. Oftmals ist es der Fall, dass jemand der ein Haus bauen möchte, als Sicherheit für einen Bankkredit gleich sein neu gebautes Haus einsetzt. Ist der Schuldner in einem solchen Fall nicht in der Lage, den geschuldeten Kredit Monat für Monat bei seiner Bank abzubezahlen, so besteht die Möglichkeit, dass das Haus noch bevor der Schuldner überhaupt einmal in das Haus eingezogen ist, an die Bank übergeht. Der Schuldner muss dann den Kredit nicht mehr abbezahlen denn es wurde zwangsvollstreckt. Natürlich ist es nicht im Sinne des Bauherrn, dass er auf diese Weise sein Haus verliert. Trotzdem sind die Grundpfandrechte gute Möglichkeiten einer Bank mit Sicherheiten für einen Kredit entgegenzukommen und so Träume es wirklich in die Tat umsetzen zu können.

Der Unterschied zwischen der Grundschuld und der Hypothek besteht darin, dass man bei der Hypothek auf einen bestimmten Betrag festgelegt ist, während der Betrag der Grundschuld variabel gestaltet werden kann und auch austauschbar ist. Gerade für Firmen, welche häufig einen Kredit brauchen und einen Kreditrahmen absichern wollen, ist die Grundschuld das Mittel der Wahl, sofern man ein Grundpfandrecht zur Sicherung verwenden will. Schließlich kann die Grundschuld immer mit einer neuen Forderung verbunden werden.

Das Gegenteil der Grundpfandrechte ist die Sicherungsübereignung. Bei dieser wird eine bewegliche Sache zur Sicherung eines Kredites an den Kreditgeber übereignet. Insbesondere bei Lagerübereignungsverträgen gilt dieser Grundsatz, denn hier bekommt der Kreditgeber das Eigentum an den Sachen eingeräumt. Der unmittelbare Besitz jedoch verbleibt in der Regel beim Kreditnehmer, denn dieser muss mit den übereigneten Sachen, wie Maschinen oder eben Lagerbeständen ja weiterhin arbeiten, auch um die Kreditschuld wieder zurückzahlen zu können. Damit man genau sagen kann, welche Teile eines Lagers übereignet wurden kommen übrigens Markierungsvereinbarungen oder auch Raumsicherungsabreden in Betracht. Beim einen werden sie Sachen, etwa mit einem Etikett markiert. Beim anderen wird vereinbart, dass alle Teile in diesem Lagerraum übereignet wurden. Welche für einen individuell die beste Möglichkeit ist einen anfallenden Kredit zu sichern, bedarf der genauen Überlegung und der Beratung durch Fachleute. Manchmal ist auch ein Mix aus verschiedensten Instrumenten sinnvoll, beispielsweise, dass sowohl ein Haus belastet wird als auch Zubehör sicherungsübereignet, beispielsweise ein Traktor. Daneben kann auch noch eine Bürgschaft treten, um die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.

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