Der Versicherte


Unter einem Versicherten versteht man jemanden, der eine Versicherung abgeschlossen hat. Diese kann die verschiedensten Bereiche abdecken, so gibt es die fünf gesetzlichen Pflichtversicherungen, also die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosigkeitsversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Aber es gibt auch freiwillige Versicherungen, bei denen man selbst entscheiden kann ob und in welchem Umfang man sich versichert, wie beispielsweise eine Kraftfahrzeugversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Lebensversicherung und noch viele andere. Heutzutage kann man fast alle Bereiche durch Versicherungen absichern.

Der Versicherungsschutz, der nur durch die vereinbarten Versicherungsbedingungen eingeschränkt sein kann, entsteht dadurch, dass man einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt und den ersten Beitrag in vereinbarter Höhe an dieses bezahlt. Man ist dann ein für den vereinbarten Versicherungsfall Versicherter bei der gewählten Versicherung. Unerheblich ist, ob man bei einem Versicherungsmakler oder bei der Versicherung selbst den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Aber nicht nur sich selbst kann man versichern. Wenn man seine Familie oder auch nur seine Kinder versichert, so sind diese Versicherungsnehmer und damit Versicherte. Je nach Gestaltung kann es aber auch sein, dass man selbst der Versicherte bleibt, wie beispielsweise bei einer Lebensversicherung, aber im Falle des Versicherungsfalles jemand anderes Begünstigter ist. Stirbt nämlich der Versicherungsnehmer bei einer Lebensversicherung so bekommt die Summe der Begünstigte, der aber nie bezüglich der Lebensversicherung der Versicherte war. Für Kinder unter 18 Jahren handelt man als Elternteil als gesetzlicher Vertreter. Leben die leiblichen Eltern eines Kindes nicht mehr oder sind diese aus irgendeinem Grund außerstande die Kindererziehung zu übernehmen, so wird ein anderer Erziehungsberechtigter zuständig, der sich dann auch um die Versicherungen der Kinder kümmern muss. Denn zumindest eine Krankenversicherung braucht schon jedes neugeborene Kind. Im Normalfall sind Kinder über ihre Eltern im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Manche Eltern schließen aber schon spezielle Kinderversicherungen ab, die den Babies schon ab der Geburt den Status eines Privatversicherten geben. Hier sind dann die Babies die Versicherten. Zahlen aber tun die Eltern, was rechtlich als Vertrag zugunsten Dritter zu bewerten ist.

Versicherter ist man aber nicht nur im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherungsunternehmen, sondern auch im Rahmen der Sozialversicherung. Diese besteht aus mehreren Säulen, wie bereits in der Einleitung erwähnt wurde, beispielsweise aus der Arbeitslosenversicherung, aus der Pflegeversicherung aber auch aus der Unfallversicherung. Bei dieser ist jeder Arbeitnehmer während der Arbeit versichert. Genauso wie jeder Student, jeder Schüler und wie jedes Kindergartenkind. Diese gesetzliche Unfallversicherung, die von den Berufsgenossenschaften getragen wird, schützt die Versicherten gegen die Folgen von Schäden. Bricht sich also ein Grundschüler der dritten Klasse beim Schulsport ein Bein, so ist das ein Versicherungsfall der Berufsgenossenschaft in Form der Landesunfallkasse. Jeder Schüler und später auch jeder Student an einer Hochschule ist Versicherter dieser Versicherung, bei der er Versicherungsfälle über die zuständige Stelle der Lehreinrichtung melden muss. Für diese Versicherung zahlen die Unternehmen und die Institutionen die Gebühren. Bei der Arbeitslosenversicherung teilen sich die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die anfallenden Gebühren.

Wie man sieht ist man schnell Versicherter, aber leider genauso schnell ist man für einen bestimmten Versicherungsfall nicht oder nur unzureichend versichert, was man aber leider oft erst merkt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Es ist also hilfreich sich bereits vor dem Abschluss einer Versicherung darüber zu informieren, welche Leistungen dann genau gedeckt sind. Nicht das man beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung abschließt, weil man weiß das man oft Löcher in seinen Zähnen hat und Kunststofffüllungen benötigt und die anfallenden Kosten dafür dann gar nicht von der Versicherung übernommen werden. In einem solchen Fall bleibt man dann auf seinen Kosten sitzen, denn auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Beträge nicht, denn diese Leistungen sind über dem Mindeststandart und Amalgamplomben wären in einem solchen Fall ausreichend. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellen aber Löcher oder Schäden im Frontzahnbereich dar, hier würde sogar die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ästhetisch bedingte Kunststofffüllungen übernehmen.

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