Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen


Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten in Deutschland Leistungen, damit ihr Leben in der Gesellschaft gefördert wird und sie an diesem selbstbestimmt teilhaben können. Menschen sind dann behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die sogenannte Inklusion, also die Eingliederung von behinderten Menschen ist für diese Personen sehr wichtig, damit sie sich nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen fühlen.

Die Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

• die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
• Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
• die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
• die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Folglich werden also sehr viele Leistungen an Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erbracht, damit diese am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme von Kosten zum behindertengerechten Umbau oder der entsprechenden Ausstattung einer Wohnung, die Versorgung mit nichtmedizinischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel mit einem Kraftfahrzeug für Behinderte damit sie flexibel sind, die Unterbringung in betreuten Wohnmöglichkeiten und die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben, wie beispielsweise in Werkstätten für Behinderte, insofern eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht gezogen werden kann. Aber auch die Förderung von behinderten Kindern fällt unter die Leistungsmaßnahmen des Staates, hierzu gehören zunächst die heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die noch nicht in die Schule gehen wie beispielsweise die Fördermaßnahmen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte, ebenso zählt aber auch die Hilfe für Kinder die sich im schultauglichen Alter befinden bezüglich einer Schulausbildung dazu.

Ein überaus wichtige Faktor ist es, dass eine sogenannte Barrierefreiheit für die behinderten Menschen, die versuchen sich unter den normalen Bedingungen am gesellschaftlichen und im Arbeitsleben, sowie im Schulleben zu integrieren, geschaffen wird und dass störende Faktoren beseitigt werden. Das heißt, ihnen muss es in allen öffentlichen Gebäuden, bei Veranstaltungen, in Behörden, aber auch an ihrem Arbeitsplatz, in ihrem Kindergarten, in ihrer Schule oder in der Universität möglich sein, sich frei ohne Barrieren fortzubewegen. Somit ist es beispielsweise nötig, dass dort Aufzüge oder Treppenrampen für Rollstuhlfahrer vorhanden sind, aber auch breitere Türen sind hier notwendig. Zur Betreuung gibt es in vielen öffentlichen Einrichtungen auch Räume, in denen Behinderte sich aufhalten und ausruhen können. Für ihre Unterstützung stehen Alltagsbegleiter bereit, die ihnen zur Hand gehen, beispielsweise um erblindeten Studierenden die Unterlagen in Brailleschrift zu übertragen.

Man kann also sehen, dass sehr viele Maßnahmen für eine Integration von behinderten Menschen erbracht werden. Im Bereich der Inklusion und Integration hat sich ein breites Betätigungsfeld entwickelt und es gibt in jeder Schule, in jeder Firma oder in jeder Behörde sogenannte Behindertenbeauftragte, die sich um die Belange der Behinderten kümmern. In den Betrieben und in den Behörden gibt es zusätzlich häufig eine Behindertenvertretung, in der Behinderte ihre Bedürfnisse der Geschäfts- oder Amtsleitung mitteilen können.

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