Die Amtssprache und die Gerichtssprache in Deutschland


Die Sprache in der die Ämter, die Behörden und auch die Regierungen mit ihren Bürgern kommunizieren wird auch als Amtssprache bezeichnet. Im weiteren Sinne wird mit dem Begriff der Amtssprache auch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden, bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland stellt deutsch die offizielle Amtssprache und auch die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten dar. Das bedeutet, dass die Zeugen und die Angeklagten in Strafprozessen immer auf deutsch vernommen werden müssen. Ein Richter würde niemals einen Angeklagten oder einen Zeugen auf englisch oder gar italienisch vernehmen, auch wenn er es noch so gut könnte. Diesen Menschen wird in solchen Prozessen immer ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

Eine Ausnahme dieser Sprachregel ist allerdings in rechtspolitischen Kreisen im Gespräch. So sollen in Zukunft manche zivilrechtliche Fälle des Konzernrechts in englischer Sprache geführt werden, wenn es die Prozessparteien wünschen. Grund dafür ist der Umstand, dass viele international agierende Unternehmen ihre Prozesse lieber in England führen, weil man dort die internationale Sprache englisch sprechen kann. Das hat aber zur Folge, dass diese Konzerne ihre Europasitze oder gar ihren Hauptsitz in das Vereinigte Königreich legen. Arbeitsplätze entstehen dann dort und auch werden die Steuern dort erhoben. England hat damit aufgrund seiner Sprache einen Standortvorteil. Mit dieser Ausnahme könnte Deutschland diesem Umstand entgegenwirken. Die einzige Frage die sich Konzerne dann noch stellen müssen ist, ob sie ihre Prozesse lieber nach „common law“ das mehr auf Fällen basiert oder nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbüchern und ihren übrigen zivilrechtlichen Gesetzen verhandeln möchten.

Die Amtssprache spiegelt nicht immer die tatsächliche Muttersprache eines Landes wider. So wird in Teilen Deutschlands auch sorbisch, dänisch und friesisch gesprochen. Diese Sprachen sind auch besonders geschützt, allerdings müssen Formulare bei Behörden dennoch in deutscher Sprache abgefasst werden, ebenso werden in diesen Gebieten Gerichtsverfahren auf deutsch abgehalten. Hörbehinderte Menschen hingegen haben das Recht sich ihrer Gebärdensprache zu bedienen, um in der Amtssprache kommunizieren zu können. Ihnen wird vor Gericht ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt, weil Richter in der Regel diese Gebärdensprache nicht beherrschen.

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