Wann gilt man als verschollen?


Ist ein Angehöriger nach einem Ereignis längere Zeit nicht zurückgekehrt, so kann er wegen der sogenannten Verschollenheit für tot erklärt werden. Verschollen ist derjenige, dessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass eine Nachricht von dieser Person eingegangen ist, ob sie in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist. Jedoch müssen wirkliche Zweifel am Weiterleben des Vermissten bestehen. Geht beispielsweise ein Schiff auf dem offenen Meer unter und werden die Leichen von Personen die sich auf dem Schiff befunden haben nicht gefunden, so gelten diese Personen nach 6 Monaten als Verschollene. Zweifel daran, ob die Person noch lebt sind in einem solchen Fall meistens nicht vorhanden, da das Schiff ja auf offenem Meer gesunken ist und es hier keine Möglichkeit gibt sich zu retten ohne dass es jemand bemerkt. Das gilt natürlich auch, wenn man über Bord gegangen ist und nicht mehr gefunden wurde. Umstritten ist, ob es sich hier um eine Fahrt auf dem Meer handeln muss oder ob auch eine Flussfahrt oder ein Segeltörn auf einem großen See, wie den Chiemsee ausreichend ist. Dies wird dann von Fall zu Fall entschieden.

Verschollen ist im Gegensatz nicht, wessen Tod nach den Umständen nach zweifelhaft ist. Dies ist häufig bei sogenannten Versicherungsbetrügern der Fall, die beispielsweise mit Absicht mit einem kleinen Privatflugzeug so abstürzen, dass sie sicher gehen können dabei nicht zu sterben. Findet man das Wrack des Flugzeugs, so wird jeder denken die Insassen sind tot, obwohl diese woanders ein neues Leben beginnen. Jedoch gehen die Angehörigen in diesem Fall nicht leer aus, denn unter anderem bezahlt hier die Lebensversicherung, insofern derjenige der abgestürzt ist vorher eine abgeschlossen hat. Die Frist bei vermissten Flugpassagieren ist also noch kürzer als bei anderen Fällen bei denen Menschen verschollen sind, denn wer infolge von einer Zerstörung des Luftfahrzeugs verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit der Zerstörung des Fluggeräts drei Monate verstrichen sind.

Die Todeserklärung ist dann zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder wenn der Vermisste bereits über 80 war, fünf Jahre verstrichen sind. Bei ganz jungen Menschen gilt eine Ausnahme, sie dürfen nicht vor dem 25. Geburtstag als verschollen erklärt werden.

Wer als Angehöriger als Kombattant an einem Krieg oder einer kriegsähnlichen Situation teilgenommen hat und während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermisst worden ist und seitdem verschollen ist, kann für ein Jahr nach Ende des Jahres, in dem der Frieden geschlossen oder der Krieg oder das kriegsähnliche Unternehmen ohne Friedensschluss tatsächlich beendigt wurde, für tot erklärt werden. Ist der Vermisste mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestorben, so kann er bereits ein Jahr nach diesem Ereignis für tot erklärt werden, ohne dass erst das Ende des Krieges abgewartet werden muss. Gleich wie Soldaten werden auch die Personen behandelt, die sich bei ihnen aufgehalten haben. Das sind beispielsweise Journalisten oder Marketender, die ihre Waren und Dienstleistungen bei den Truppe in den Krisengebieten anbieten.

Der Antrag wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Wohnortes gestellt. Diese führt auch die nötigen Ermittlungen durch. Schließlich könnte dem Verschwinden auch ein Verbrechen zugrunde liegen. Letztendlich werden die Verschollenheit und der Tod gerichtlich durch einen Beschluss festgestellt. Wird das nicht gemacht, so ist das zulässige Rechtsmittel das man als betroffener Angehöriger einlegen kann die Beschwerde.

Erbrechtlich ist eine weitere Regelung interessant, denn kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren Gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind. Es werden damit Zwischenerbfälle ausgeschlossen, so dass eine gerechte Erbfolge feststellbar ist und eine Erbauseinandersetzung geschehen kann.

Hat der Verschollene jedoch die Todeserklärung überlebt, was nach dem Zweiten Weltkrieg durchaus vorkam, so kann diese Person oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen. Dann müssen auch etwaige Erbfolgen wieder rückgängig gemacht werden. Diese Fälle sind aber individuell zu lösen, da sie total selten sind und eher rechtshistorischen Wert haben und da sie sehr komplex sind. Insbesondere dann wenn die Angehörigen neu verheiratet sind oder die Kinder vom neuen Gatten adoptiert wurden.

Verschollenheitsfragen wurden insbesondere nach dem 11. September 2001 in den USA diskutiert, denn hier wurden einige Anträge gestellt. Teilweise auch von Leuten die sich erhofften auf diese Weise alte Schulden los zu werden oder eine Lebensversicherung schon in jungen Jahren ausgezahlt zu bekommen.

Hat man nun einen Angehörigen, beispielsweise einen Ehemann, von welchem man seit Jahren getrennt lebt, aber nie geschieden wurde weil einer der beiden Ehepartner damit nicht einverstanden war und von welchem man nun bereits seit einigen Jahren, auch nach dem mehrmaligen Versuch Kontakt mit ihm aufzunehmen, kein Lebenszeichen mehr erhalten hat, so ist es durchaus sinnvoll überprüfen zu lassen, ob man ihn als verschollen melden kann. Denn erst dann darf dessen Ehefrau beispielsweise wieder erneut heiraten und auch die Erbfragen können geklärt werden. Nähere Informationen zu diesem komplexen Thema kann man bei einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt seines Vertrauens erhalten. Er kann alle Fragen hierzu beantworten und auch beratend zur Seite stehen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel