Die Versicherung von Kraftfahrzeugen


Jedes Kraftfahrzeug kann mit einem ganzen Bündel an Versicherungen versichert werden. Verpflichtend ist nur die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Ohne diese darf ein Auto oder ein Motorrad nicht betrieben werden. Diese Versicherung versichert den Halter eines Fahrzeuges gegen die Schadensersatzansprüche die gegen ihn erhoben werden können, wenn mit dem Fahrzeug ein Verkehrsunfall geschieht. Dabei ist es nach deutschem Recht üblich, dass man als Halter eines Kraftfahrzeuges verschuldensunabhängig haften muss. Das bedeutet, dass man auch dann Schadensersatzpflichtig wird, wenn mit dem eigenen Fahrzeug jemand oder auch nur eine Sache zu Schaden gekommen ist. Neben Reparaturkosten sind dann auch Arzt, Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten sowie eventuellen Rentenzahlungen abgedeckt.
In der Gestaltung der Beiträge gibt es innerhalb der Versicherungsanbieter teilweise enorme Unternschiede. Daher hat sich inzwischen ein großer Markt an Versicherungsvermittlern gebildet die teilweise auch sehr offensiv im Internet ihre Dienstleistungen anbieten, um dem Mandanten zu einer passenden und für ihn günstigen Versicherung zu verhelfen. Die Höhe des Tarifes berechnet sich nach sogenannten Tarifmerkmalen. Einer der bekanntesten ist der Schadensfreiheitsrabatt. Bei diesem reduziert sich oder erhöht sich der Tarif durch ein Bonus/Malus-System, das an den Zeitraum anknüpft in dem an die Versicherung kein Schaden gemeldet wurde. Durch eine Zentralstelle der Versicherungen können diese Daten auch vor Abschluss eines Versicheurngsvertrages erhoben werden. Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird ein Zuschlag berechnet. Weitere Merkmale sind der Fahrzeugtyp, also Kleinwagen, Sportwagen; geländewagen, die Regionalklasse des Zulassungsortes bei dem die Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet zugrundegelegt wird, das Alter des Verscierhungsnehmers, das Alter der Fahrzeuge, ob eine Garage vorhanden ist oder ob das Fahrzeug im freien an der Straße steht oder die Anzahl und das Alter der Personen die das Fahrzeug auch regelmäßig benutzen sollen. Desweiteren der Beruf des Antragsstellers, die Jahresfahrleitsung, die bei Vertretern schon einmal sehr hoch sein kann oder auch der Punktestand beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
In der Europäischen Union und den meisten anderen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzuege Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Bei Fahrten ins Ausland benötigt man aus diesem Grund zum Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die grüne Versicherungskarte, die man von seinem Versicherer ausgestellt und zugeschickt bekommt. Diese muss man dann auch mitführen, am Besten im Handschuhfach.

Eine weitere Versicherung für Fahrzeuge ist die Kaskoversicherung, die es in Vollkasko- oder Teilkaskoform gibt. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf, beispielsweise nach einem Diebstahl auf.

Große Verkehrsclubs und manche Versicherungen bieten auch den Schutzbrief an, bei diesem werden Zusatzleistungen garantiert, wie Abschleppen, Pannendienst, Rücktransport von Fahrzeug und verletzten Insassen, Bergung sowie Hotelunterkunft, wenn die Reparatur länger als ein Tag dauert. Diese Schutzbriefe sind besonders dann interessant, wenn man oft und weit fährt und das Auto beispielsweise auch auf Urlaubsreisen benutzt.

Desweiteren gibt es spezielle Versicheurngen für Motorräder aber auch die Insassenunfallversicherung. Letztere ist nach großer Ansicht aber nicht so wichtig, da man häufig schon anderweitig gegen diese drohenden Schäden versichert ist.

Zusätzlich ist aber eine Rechtschutzversicherung heute zunehmend zu empfehlen, die auch Prozesse wegen Verkehrssachen abdeckt. Diese ist deshalb so wichtig, da so ziemlich jeder Straßenverkehrsteilnehmer jederzeit mit Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen konfrontiert sein kann, bei denen es dann auch um größere Beträge bis hin zu Rentenzahlungen gehen kann.

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