Die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung


Wenn man sich selbständig macht oder einen Unternehmensteil ausgliedern möchte, muss man ein neues Unternehmen gründen. Eine der betrieblichen Grundentscheidungen ist dabei die Wahl der Rechtsform. Diese Entscheidung sollte man sich gut überlegen, denn sie ist oft nur mit großem organisatorischem und finanziellem Aufwand änderbar. Möchte man einen Verein gründen, beispielsweise einen Sportverein, so braucht man keine Rechtsform, vielmehr lässt man seinen Verein beim Registergericht eintragen.

Eine gängige Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Dies ist die Grundform der Personengesellschaft und ist eine auf einem Gesellschaftervertrag beruhende Vereinigung von mindestens zwei Personen zur Förderung eines gemeinsam verfolgten Zwecks. Dieser gemeinsame Zweck kann jede Art der Betätigung sein, die nicht gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt. Dabei ist es egal, ob dieses Geschäft auf Dauer angelegt oder doch eher kurzfristig sein soll. Ebenso ist es unerheblich, ob die Tätigkeit auf Gewinn ausgerichtet ist oder rein ideelle Ziele verfolgt. Diese Rechtsform eignet sich also für Unternehmer die nicht alleine Handeln wollen und die vielleicht auch nur für ein Projekt zusammen arbeiten möchten. Diese Rechtsform muss nicht eingetragen werden, es reicht die Invollzugsetzung, also der Arbeitsbeginn innerhalb der Gesellschaft. Jedoch ist die Haftung problematisch, denn man haftet mit dem vollen Privatvermögen und zwar direkt, unmittelbar und unbegrenzt. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für Kleinunternehmer, für Rechtsanwaltskanzleien und für kleinere Handwerksbetriebe.

Eine weitere Form stellt die offene Handelsgesellschaft, die OHG dar. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit dem Unterschied, dass bei der offenen Handelsgesellschaft ein Handelsgewerbe betrieben werden muss. Daher ist diese Rechtsform für Handelsunternehmen gut geeignet. Bei der OHG ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt, es sei denn die Geschäftsführung wurde im Gesellschaftervertrag gesondert auf eine Person festgelegt. Den anderen Gesellschaftern verbleibt dennoch ein Recht auf Notgeschäftsführung. Auch ist die Haftung problematisch, denn man haftet mit dem vollen Privatvermögen und zwar direkt, unmittelbar und unbegrenzt.

Desweiteren gibt es die Kommanditgesellschaft, welche auch als KG bezeichnet wird. Diese ist ebenso ausgestaltet wie die Offene Handelsgesellschaft, allerdings mit dem Unterschied, dass hier nur der oder die Geschäftsführer, also die Komplementäre, voll haften und die anderen Gesellschafter als Kommanditisten nur mit ihren Geldeinlagen einstehen müssen. Diese Rechtsform eignet sich für einen Unternehmer, der bereit ist, seinem Unternehmen alles unterzuordnen und notfalls auch voll zu haften. Wenn man dann noch Mitstreiter hat, die einem mit Geldeinlagen unterstützen, dann ist dies die Rechtsform der Wahl.

Wem diese Rechtsformen wegen der weitreichenden Haftung zu riskant sind, der hat auch die Möglichkeit eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass man das notwendige Kapital auch tatsächlich hat. Zum einen gibt es hier die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, die sogenannte GmbH. Bei dieser hat der Geschäftsführer das Sagen, muss aber nicht voll haften, doch muss er Formvorschriften beachten, denn ein Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet werden und auch ins Handelsregister eingetragen werden. Außerdem muss eine Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro geleistet werden. Bei Gründung müssen allerdings nur 12.500 Euro einbezahlt sein. Diese Rechtsform eignet sich für alle Geschäftsbetriebe, sofern man über die nötige Eigenkapitalmittel verfügt.

Für größere Unternehmen eignet sich die Aktiengesellschaft, kurz gesagt die AG. Auch hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die benötigten Kapitalmittel müssen sogar noch höher sein, denn hier werden mindesten 50.000 Euro gefordert. Um sein Unternehmen zu finanzieren, kann man die Aktien auf den Markt werfen, und hoffen, dass man hierdurch größere Eigenkapitalmittel erreicht. Die Aktiengesellschaft wird regelmäßig von größeren Unternehmen gewählt. Der Chef der Aktiengesellschaft ist der Vorstandsvorsitzende. Der Vorstand ist das Führungsgremium. Zur Aufsicht über die Gesellschaft, kann ein Aufsichtsrat gegründet werden. Die Aktionäre sind auf einer Jahreshauptversammlung zu unterrichten und zu befragen, sie haben zudem weitgehende Mitbestimmungsrechte.

Beratend sind bei dieser wichtigen Entscheidung die Handwerkskammern, sowie die Industrie- und Handelskammern, welche für den Gründungsort zuständig sind. Außerdem helfen Rechtsanwälte und Notare gerne weiter. Letzterer ist für die Gesellschafterversammlung elementar wichtig.

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