Erlangung und Verlust der Vormundschaft


Ein Minderjähriger, also ein Person die noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres geschäftsunfähig und zwischen sieben und achtzehn Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Dies ist eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts des Minderjährigen, ist aber zu dessen Schutz notwendig und angemessen.

Möchte die minderjährige Person trotzdem rechtsgeschäftliche Handlungen vornehmen, dann ist dies in der Regel nur mit Zustimmung oder Genehmigung der Eltern möglich. Wenn allerdings keine Eltern da sind, die als sorgeberechtigt gelten, dann muss das Kind einen sogenannten Vormund haben. Der Vormund kann dann die Angelegenheiten für das Kind übernehmen, die eigentlich die sorgeberechtigten Eltern übernommen hätten.

Erlangung und Verlust der Vormundschaft

In der Regel wird die Vormundschaft durch ein Gericht angeordnet. Dies passiert immer dann, wenn ein Kind keine sorgeberechtigten Eltern hat, wenn zum Beispiel die Eltern nicht die Sorge übernehmen können oder verstorben sind. Konstellationen, warum die Eltern nicht zu Sorge fähig sind, gibt es viele. So zum Beispiel, wenn die Eltern selbst unter Betreuung stehen und nicht geschäftsfähig sind oder wenn sich die Eltern unbekannt im Ausland aufhalten. Die Vormundschaft wird ebenfalls angeordnet, wenn ein Kind adoptiert wird oder ein sogenanntes Findelkind ist, bei dem die Eltern nicht ermittelt werden können. Für all diese Anordnungen ist das Familiengericht zuständig, das vor allem bei den letztgenannten Gründen die Anordnung von Amts wegen ausspricht. Dann wird von Amts wegen ein Vormund zugeteilt, ohne dass jemand einen Antrag darauf stellen muss.

Neben der gerichtlichen Anordnung der Vormundschaft können die Eltern des Kindes auch selbst einen Vormund bestimmen. Häufig wird diese Vorgehensweise für den Fall des Todes der Eltern gewählt, die als erbrechtliche Verfügung einen Vormund für ihr Kind für den Fall ihres Todes bestimmen. Als Vormund wird oft der christliche Pate gewählt, der einem Kind bei der Taufe zugeordnet wird.

Die Vormundschaft endet in der Regel, wenn das Kind das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ebenso kann die Vormundschaft durch eine andere elterliche Sorge abgelöst werden, so zum Beispiel wenn das unter Vormundschaft stehende Kind von Adoptiveltern adoptiert wird. Auch wenn das Kind, das unter einem Vormund steht, stirbt, endet die Vormundschaft.

Der Vormund

Zum Wohle des Kindes wird in der Regel eine Person als Vormund ausgesucht, die verantwortungsvoll zu sein scheint. Das können besonders geschulte Mitarbeiter des Jugendamtes sein, aber auch das Jugendamt selber oder auch sogenannte Pflegeeltern, die das Kind als Elternersatz vertreten.

Ist von den Eltern selbst ein Vormund gewählt, so kann dieser nur als Vormund tätig werden, wenn er selbst der Vormundschaft zustimmt. Ist das Kind, was unter Vormund gestellt werden soll, über vierzehn, so hat es in der Regel ein Mitspracherecht was die Person, die als Vormund von den Eltern gewählt worden ist, angeht. Dabei soll berücksichtigt werden, dass das Kind mit vierzehn Jahren in der Regel auch selbst beurteilen kann, mit welchem Vormund es sich auseinandersetzen kann und zu wem das Kind die beste Beziehung hat.

Rechtsfolgen

Ist einem Kind eine Person oder mehrere Personen als Vormund zugeordnet, dann tritt der Vormund in die Rechtstellung der Eltern ein und kann das Kind rechtlich vertreten. Allerdings kann der Vormund nicht alle Rechtsgeschäfte schrankenlos für das Kind vornehmen. Für viele Rechtsgeschäfte, vor allem für sehr schwerwiegende Entscheidungen, benötigt der Vormund die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Das ist zum Beispiel bei Verfügungen über Grundstücke oder bei großen Schenkungen, die der Vormund für das Kind machen möchte, der Fall. Die einzelnen Fälle, wann ein Vormund eine Genehmigung des Familiengerichts benötigt, sind im Gesetz geregelt.

Ebenso hat der Vormund auch Pflichten gegenüber dem Kind. Er muss zum Beispiel das Vermögen, das das Kind besitzt, verzinslich anlegen und es verwalten. Im Gegenzug bekommt der Vormund einen Aufwendungsersatz für seine Vormundschaftstätigkeit. Wie hoch diese Vergütung ist, hängt davon ab, welche Person als Vormund bestimmt ist. Personen, die beruflich Vormund sind, wie zum Beispiel Mitarbeiter des Jugendamtes, erhalten einen anderen Aufwendungsersatz als die Personen, die ehrenamtlich als Vormund bestimmt sind.

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