Folgen bei Vertragsbruch


Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, dann verpflichten sie sich dazu, diesen einzuhalten. Je nachdem, welcher Vertragstyp vorliegt, ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Bei einem Kauvertrag zum Beispiel besteht die Pflicht des Käufers in der Zahlung des Kaufpreises und die Pflicht des Verkäufers in der Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Bei einem Mietvertrag schuldet die eine Partei die Bereitstellung der Mietsache und die andere Partei die Zahlung des Mietzinses.

Doch was passiert, wenn eine Partei sich nicht an ihre Vertragspflichten hält und den Vertrag bricht? Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, greifen die gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt oder zum Schadensersatz.

Gesetzliche Regeln zum Rücktritt

Wenn eine Partei seine Vertragspflicht nicht erfüllt, muss in der Regel die andere Partei darauf hinweisen und eine Frist setzen, in der die Pflicht zu erfüllen ist. Die Frist muss angemessen lang sein, sodass es möglich ist, die Pflicht zu erfüllen. Wenn danach die Vertragspflicht trotzdem nicht erfüllt wurde, kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Dinge kann sie zurückfordern und gegebenenfalls Wertersatz verlangen, wenn die Sache, um die es sich dreht, nicht mehr vorhanden ist.

Gesetzliche Regeln zum Schadensersatz

Hat der Vertragspartner die Nichteinhaltung der Vertragspflichten zu verschulden, kann alternativ oder kumulativ zum Rücktritt auch ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Dann kann der Vertragspartner von dem anderen, der den Vertrag gebrochen hat, den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den Bruch des Vertrages entstanden ist. Darunter fallen sowohl Schäden an der Vertragssache selbst als auch Schäden, die auf Grund der mangelnden Durchführung des Vertrages an anderen Sachen entstanden sind. Diese nennt man dann Mangelfolgeschäden.

Vertragsstrafe

Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe fällig sein. Dies ist sie aber nur, wenn sie vor dem Vertragsschluss vertraglich vereinbart wurde. Als Vertragsstrafe kann vorher ein Geldbetrag festgelegt werden. Eine Vertragsstrafe wird in der Regel immer dann vereinbart, wenn das Einhalten des Vertrages für einen Vertragspartner besonders wichtig ist, zum Beispiel weil von der Einhaltung des Vertrags weitere Folgeverträge mit anderen Vertragspartnern abhängen oder sich der Vertragspartner auf Grund der mangelnden Einhaltung selbst schadensersatzpflichtig macht. Dadurch erlangt der Vertragspartner eine Art Druckmittel, mit dem er die andere Partei dazu bewegen kann, sich vertragsgetreu zu verhalten.

Auch die Vertragsstrafe darf nicht unangemessen hoch sein. Sie muss der Höhe der auf dem Spiel stehenden Geldern entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann ein Gericht durch Urteil die Vertragsstrafe auf das übliche und angemessene hinuntersetzen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel