Laufbahn und Tätigkeit des Rechtsanwalts


Unter einem Rechtsanwalt versteht man einen staatlich geprüften und zur Rechtsberatung zugelassenen Juristen, er ist also zu Rechtsangelegenheiten bevollmächtigt. Der Rechtsanwalt ist in der Regel ein Volljurist, dass heißt er hat sowohl das erste, als auch das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden, sowie ein 2 jähriges Referendariat abgeleistet. Eine Ausnahme gilt nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR als „Diplomjuristen“ als Rechtsanwalt tätig waren. Sie durften weiter als Rechtsanwälte arbeiten, obwohl sie keine Volljuristen sind.

Ein Rechtsanwalt ist mittels seiner Zulassung durch das jeweilige Landesjustizamt als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig und somit also in einem der freien Berufe und übt kein Gewerbe aus. Der Rechtsanwalt kann sowohl als Verteidiger, als Beistand, als Berater oder auch als Bevollmächtigter in allen Rechtsangelegenheiten auftreten. Seine Arbeit ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Der Rechtsanwalt kann sich grundsätzlich frei im räumlichen Geltungsbereich eines Gerichtsbezirkes in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und seine Kanzlei einrichten. Rechtsanwälte dürfen an allen deutschen Gerichten auftreten, und zwar in allen Rechtsgebieten. Alle Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder der örtlich für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Der Rechtsanwalt wird in der Regel auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags für seinen Auftraggeber, also für seinen Mandanten, tätig. Er ist nicht verpflichtet ein Mandat anzunehmen, muss aber die Ablehnung unverzüglich erklären. Der Rechtsanwalt kann also jedermann beraten oder vertreten, soweit er nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten hat oder andere Vertretungsverbote bestehen, zum Beispiel wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bereits die Gegenpartei vertritt oder vertreten hat.

Im Rahmen der Beratung wird der Mandant durch den Rechtsanwalt über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert. Haben sie nun gemeinsam die Sachlage besprochen und reflektiert, kommen sie nun gemeinsam dazu, sich zu überlegen ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder ob es keinen Sinn machen würde und dadurch nur Kosten für den Mandanten entstehen würden, denn jede Beratung eines Rechtsanwaltes ist kostenpflichtig. Jeder Bürger kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch seinen Rechtsanwalt unterstützen lassen.

In manchen Fällen besteht eine Anwaltspflicht, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, denn da muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden. In einem solchem Falle lohnt es sich für scheidungswillige sich einvernehmlich scheiden zu lassen, denn so können beide den selben Rechtsanwalt für sich tätig werden lassen und die Kosten anschließend teilen. In den verschiedensten Verfahren beim Zivilprozess besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zur Vertretung der Parteien hinzuzuziehen (notwendige Anwaltspflicht). Ist eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten, so kann sie Prozesshandlungen nicht wirksam vornehmen. Das heißt, sie kann sich auch nicht wirksam verteidigen oder wird im Termin als nicht anwesend betrachtet, obwohl sie persönlich anwesend ist.

Allerdings gibt es auch in manchen Fällen keine Anwaltspflicht, wie beispielsweise bei der Sozialgerichtsbarkeit und bei Amtsgerichten. Hier kann man lediglich einen Anwalt hinzuziehen um sich rechtlich vertreten zu lassen, muss es aber nicht (relative Anwaltspflicht). Im Gegensatz dazu ist der gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger grundsätzlich verpflichtet, die ihm angetragene Verteidigung zu übernehmen.

Desweiteren müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abschließen, falls Beratungsfehler auftreten und die Mandanten einen materiellen Schaden, also einen Geldschaden oder einen immateriellen Schaden, beispielsweise bei Sorgerechtsstreitigkeiten, davontragen. Außerdem muss er das Bestehen einer Kanzlei in der Stadt oder der Gemeinde der Anwaltszulassung vorweisen. Rechtsanwälte müssen durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen wollen, zugelassen werden und sich bei dem Landgericht in das Rechtsanwaltsregister eintragen. Im Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft auszuführen.

Die Anwaltszulassung kann von der zuständigen Anwaltskammer entzogen werden, insbesondere bei schweren und starken Verstößen gegen das Berufsrecht sowie bei erheblicher Überschuldung.

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