Ein Strafverteidiger ist ein Verteidiger, der dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellt wird. Es ist erwähnenswert, dass der Verteidiger neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Sie müssen beachten, dass der Strafverteidiger dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet ist. Aber Vorsicht, denn er ist nicht Teil des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, sondern von diesen unabhängig. Der Strafverteidiger ist aber nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden; er selber kann jedoch auch keine Weisungen erteilen. Auch die Wahlverteidigung ist zu beachten. Diese ist die Verteidigung, die von dem Verteidiger geleistet wird, der vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählt und bezahlt wird. Sie dürfen Wahlverteidiger nie mit Pflichtverteidiger verwechseln. Bei der Pflichtverteidigung handelt es sich um gewisse Fälle der notwendigen Verteidigung, in denen dem Beschuldigten ein Verteidiger zu bestellen ist.
Sie erhalten hier Informationen über die Laufbahn und Tätigkeit des Rechtsanwalts. Weiters können Sie allgemein über das Wesen der Verteidigung lesen.
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