Produkthaftung des Herstellers bei Produktfehlern


Kauft man ein Produkt von einem Hersteller, so kann man in der Regel davon ausgehen, dass es fehlerfrei ist und kein Schaden durch das Produkt entsteht. Falls dies aber nicht stimmt und man einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erleidet, so gibt es auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes die Möglichkeit für den Endverbraucher, den Schaden von dem Hersteller ersetzt zu verlangen. Dieses Produkthaftungsgesetz ist verschuldensunabhängig. Das heißt, dass der Verbraucher nicht beweisen muss, dass der Hersteller wirklich schuldhaft ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf gebracht hat. Um einen Anspruch auf Schadensersatz vor Gericht geltend machen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen.

Fehlerhaftes Produkt vom Hersteller

Bei der betroffenen Sache muss es sich um ein Produkt von einem Hersteller handeln. Es muss also eine Person geben, die als Hersteller für die Herstellung verantwortlich ist. Dabei muss Hersteller nicht unbedingt der sein, der das Produkt im tatsächlichen Sinn hergestellt hat. Auch derjenige, der sich zum Beispiel auf der Verpackung des Produkts als Hersteller ausgibt, ist für dessen Fehlerfreiheit verantwortlich. Der Hersteller ist verpflichtet, das Produkt gemäß dem neusten Stand der Technik und Wissenschaft herzustellen, so dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache einwandfrei gewährleistet ist.

Haftung

Nach dem Produkthaftungsgesetz kann nur ein Schaden ersetzt werden, der an einer anderen Sache als dem fehlerhaften Produkt selbst entstanden ist. Dies bezieht sich nicht nur auf Sachen, sondern auch auf die Gesundheit, das Leben und den Körper des Endverbrauchers. Wird also durch einen Fehler im Produkt eine Person verletzt, dann stellen etwaige Arzt- und Behandlungskosten, aber auch der Verdienstausfall einen ersatzfähigen Schaden dar. Neben dem materiellen Schaden ist auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich, wenn eine Person durch das fehlerhafte Produkt verletzt worden ist.

Die Haftungsgrenze für Personenschäden liegt bei 85 Mio. Euro. Das heißt, dass der Hersteller den Körperschaden bis zur Summe von 85 Mio. Euro ersetzen muss. Eine untere Haftungsgrenze liegt bei 500 Euro. Alle Schäden, die geringer als 500 Euro sind, werden nicht ersetzt. Dies gilt nur auf die einzelne Person bezogen. Damit soll eine Entlastung der Gerichte erreicht werden, weil ansonsten eine Klageflut stattfinden würde.

Das Produkthaftungsgesetz soll vorwiegend den Endverbraucher schützen. Deshalb sind auch Produkte von der Haftung ausgenommen, die nicht überwiegend für den privaten Gebrauch durch den Endverbraucher gedacht sind. Liegt ein Fall vor, bei dem kein Anspruch besteht, weil es sich nicht um einen Endverbraucher handelt, der eine Rechtsgutsverletzung durch das fehlerhafte Produkt erlangt hat, dann hat die Person immer noch die Möglichkeit ihre Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dadurch geltend zu machen, dass er das Verschulden des Herstellers vor Gericht beweist oder sich dieser im Wege der Produzentenhaftung nicht entlasten und sein Verschulden wiederlegen kann.

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