Rechtsweg zu den Bundesarbeitsgerichten


Das Bundesarbeitsgericht mit seinem Sitz im thüringischen Erfurt ist das oberste Gericht, also die letzte Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist neben dem Bundesfinanzhof, neben dem Bundesgerichtshof, neben dem Bundessozialgericht und neben dem Bundesverwaltungsgericht eines der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Es urteilt in erster Linie über die Angelegenheiten des Arbeitsrechts. In den zehn Senaten des Gerichts sind 35 Berufsrichter tätig, davon sind 10 Richter vorsitzende Richter. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich 11 wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, welche von den Bundesländern für einige Jahre abgeordnet werden. Bei der Entscheidung über Revisionen und Rechtsbeschwerden werden die einzelnen Senate tätig. Zur Unterstützung der Senate bestehen beim Bundesarbeitsgericht die Geschäftsstelle, die Bibliothek, die Dokumentationsstelle und die Verwaltungsabteilung.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz aufgelisteten Gegenstände fällt. Die Arbeitsgerichte sind für diese aufgezählten Streitgegenstände ausschließlich zuständig. Nachdem sich das Arbeitsgericht in erster Instanz dem Fall angenommen hat und dann das Landgericht erneut die Sach- und Rechtslage untersucht hat und anschließend darüber befunden hat, geht in einigen Fällen die Sache an das Bundesarbeitsgericht zur Revision. Dieses untersucht keine Beweise und verhört keine Zeugen, aber es schaut dennoch danach, ob alle Regeln und Prinzipien eingehalten worden sind. Dann entscheidet es schließlich endgültig darüber. Gegen seine Entscheidungen ist nur noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich, dies aber nur dann, wenn der Beschwerdeführer geltend machen kann, dass er in seinen Grundrechten verletz worden ist.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichtes werden vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags gewählt. Der Bundespräsident ernennt die gewählten Richterinnen und Richter anschließend zum Bundesrichter. Viele der Richter waren vorher bereits Richter an einem Landesarbeitsgericht und sind durch sehr gute Leistungen aufgefallen und haben sich dadurch zu dieser Aufgabe qualifiziert.

Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts haben weitreichende Bedeutung. Die Arbeitgeberverbände und die Interessenvertreter der Arbeitnehmer, beispielsweise die Gewerkschaften, richten sich nach diesen Entscheidungen und empfehlen ihren Mitgliedern sich an die Entscheidungen zu halten und geben Tipps und Ratschläge wie sich in bestimmten Situationen zu verhalten ist. Das bedeutet, dass viele Entscheidungen die Ausstehen schon von einer Vielzahl von Gruppierungen erwartet werden und dann damit gearbeitet wird.

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