Verfahrenskosten: Was ist das Prinzip der vollen Bezahlung?


Wird ein Täter zu einer Geldstrafe verurteilt, so muss er diese in der Regel zeitnah und ganz bezahlen. Das gleiche gilt für den Schadensersatz und das Schmerzensgeld, zu deren Zahlung die Menschen durch ein Zivilgerichtsurteil oder einem Adhäsionsverfahren verurteilt wurden. Allerdings besteht auch oft die Möglichkeit die zu zahlenden Geldbeträge über weite Zeitabschnitte zu verteilen, also eine Ratenzahlung zu vereinbaren und im Anschluss daran durchzuführen. Dieses Prinzip wird auch das „pro rata temporis Prinzip“ genannt. Insbesondere Straftäter, welche anschließend eine längere Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt abzusitzen haben und dort nur über sehr geringes Einkommen verfügen können, müssen diese Kosten und auch eventuelle Gerichtskosten per Ratenzahlung förmlich abstottern.

Allerdings ist es fatal zu denken, dass die Häftlinge im Gefängnis nicht arbeiten müssen und Geldstrafen deshalb per Raten abzahlen können. Jeder Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet, allerdings bekommt er im Gefängnis bei weitem nicht so viel Gehalt wie im wirklichen Leben. Er bekommt wesentlich weniger und dieses Geld braucht er auch, um sich während seiner Gefängniszeit im Gefängnisladen zusätzlich zu dem angebotenen Essen Nahrungsmittel wie Brot, Margarine, Kaffee oder auch Luxusgüter wie Zigaretten zu kaufen zu können. Außerdem bestellen sich viele Insassen auch ein Zeitungsabonnement welches bezahlt werden muss.

De Weiteren wird den Gefangenen jeden Monat ein gewisser Betrag von ihrem zur Verfügung stehenden Geld abgezogen, welches dann auf ein Konto kommt, um bei einer Entlassung als Übergangsgeld genutzt werden zu können. Denn ist man erst mal wieder in Freiheit, so braucht man auch Geld, beispielsweise um sich Möbel zu kaufen oder um sich eine Wohnung zu mieten. Dieses Übergangsgeld ist durchaus sinnvoll, damit man, beispielsweise als ehemaliger Drogenabhängiger ,nicht gleich wieder auf die schiefe Bahn gerät oder gar auf der Straße landet. Dieses Geld soll einem den Einstieg in ein normales Leben erleichtern, wobei es wahrscheinlich nicht lange halten wird, da er keine besonders hohe Summe ist.

Wer die Prozesskosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht bei Verfahrensende, meistens ist das jedoch derjenige, der das Verfahren verliert. Die Kosten für das Gerichtsverfahren sind also zumeist von den rechtskräftig verurteilten Straftätern zu bezahlen. Für manche sind das fast unaufbringbare Summen. Manche gerichtlichen Zahlungsverpfllichtungen sind darüber hinaus auch nicht von einem möglichen Antrag auf Privatinsolvenz gedeckt, sie müssten also in jedem Falle bezahlt und beglichen werden.

Die vor Gericht auftretenden Zeugen werden grundsätzlich nach ihrem Verdienstausfall entschädigt, außerdem werden ihnen ihre Kosten der Anreise und der Abreise zurückerstattet. In der Praxis bedeutsam sind hauptsächlich die Sachverständigenauslagen. Diese werden bei Gutachten durch vereidigte Sachverständige fällig. Wird ein Angeklagter jedoch freigesprochen so werden die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen. Dies alles setzt der Richter oder die Richterin am Ende eines jeden Prozesses mit einer Kostengrundentscheidung fest.

Vergleichen sich zwei Parteien im zivilrechtlichen Prozess so können die Kosten geteilt werden. Beispielsweise so, dass jeder 50% der Kosten zu tragen hat. Es ist aber auch denkbar und wird auch häufig so praktiziert, dass eine Partei 1/3 der Kosten und die andere 2/3 tragen muss. Je nachdem wie es der Richter eben für passend hält. Insbesondere bei gütlichen Scheidungen im Familienrecht werden die Kosten des Scheidungsprozesses oftmals fair geteilt. Eine Kostengrundentscheidung würde hier nur weiteren Konflikt herbeiführen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel