Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung ab?


In rechtlichen Streitigkeiten ist es nur zu empfehlen ein glücklicher Besitzer einer Rechtsschutzversicherung zu sein. Anders als bei der Krankenversicherung, die jeder Bürger dem Gesetz entsprechend in Deutschland haben muss, die also eine Pflichtversicherung darstellt, ist die Rechtsschutzversicherung eine private, zusätzliche und vor allem freiwillige Individualversicherung. Versichert ist das Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten und je nach Versicherung sind noch weitere Zusatzleistungen abgesichert, wie die zweimalige Rechtsberatung pro Jahr und sonstige Dienste. Eine solche Versicherung wird für Privatpersonen und auch für juristische Personen, also für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für jedes Rechtsgebiet, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. Im Regelfall decken die Versicherungen die Kosten bis 250 000 Euro ab. Diese beinhalten dann:

• Die Anwaltskosten
• Die Gebühren für Sachmittel, beispielsweise für Kopien
• Die Kosten von Sachverständigengutachten
• Die Zeugengelder
• Die Gerichtskosten
• Die Kosten des Gegeners, welche unter Umständen auch noch übernommen werden müssen

Um den Versicherungsnehmer vor Untersuchungshaft zu bewahren, sind in vielen Versicherungen auch zusätzlich mögliche Kautionszahlungen mitversichert. Sitzt man in Untersuchungshaft, so kann es ja durchaus auch sein, dass man gar keine Straftat begangen hat und also unschuldig ist, folglich ist es sehr sinnvoll, dass es eine Versicherung gibt die einen aus der Haft wieder herausholt. Allerdings darf dafür von der Person keine Gefährlichkeit ausgehen und es darf keine Fluchtgefahr bestehen, ansonsten kommt eine Entlassung gegen Kaution sowieso nicht in Frage.

Geldstrafen oder Bußgelder hingegen kann man nicht vorab versichern, diese muss man schon selbst zahlen, wenn man denn dazu verurteilt wurde, außerdem sind diese ohnehin meist nicht von solch einem hohen Betrag wie eine Kaution. Könnte man Bußgeldstrafen vorab mitversichern, so würden wahrscheinlich viele Menschen Situationen die einen Bußgeldbescheid erwarten lassen provozieren, weil sie wüssten, dass die geforderte Summe von der Rechtsschutzversicherung sowieso gezahlt werden würden. Viele würden sich dann wahrscheinlich dazu hinleiten lassen, sich nicht mehr an die Verkehrsregeln zu halten und immer viel zu schnell fahren, so dass sie geblitzt werden oder über eine rote Ampel fahren, denn die Strafe würde ja von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Es ist also auch durchaus sinnvoll, dass Geldstrafen oder Bußgeldstrafen nicht in den Versicherungsrahmen von Rechtsschutzversicherungen fallen.

Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen Selbstbeteiligungen, was bedeutet, dass man einen bestimmten Betrag auf alle Fälle selbst, also aus der eigenen Tasche zahlen muss. Manche Versicherungen gewähren einen Schadensfreiheitsrabatt, was wiederum heißt, dass man in Jahren, in denen man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musste, aber dennoch die Versicherungsprämien immer pünktlich gezahlt hat, etwas Geld zurückbekommt. Meist umfasst der Betrag ein bis zwei Monatsprämien.

Die Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer, dass ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dieser wird definiert als: „Der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen die Rechtspflichten“. Deswegen ist beispielsweise die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der allgemeinen Versicherung umfasst, denn es liegt ja noch kein Verstoß gegen die Rechtspflichten vor. Allerdings kann diese dennoch als Zusatzleistung mitversichert sein. Wenn man dann in einem Zivilprozess zu einer Schadensersatzleistung verurteilt wurde, so ist die Zahlung des Schadensersatzes zumeist nicht von der Rechtsschutzversicherung umfasst. In solchen Fällen muss man sich an seine Haftpflichtversicherung wenden und dort nachfragen, ob bei dieser eventuell ein Versicherungsfall vorliegt. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann oft den zu leistenden Schadensersatz.

Insgesamt aber ist eine Rechtschutzversicherung heute zunehmend zu empfehlen, auch wenn diese recht junge Zusatzversicherung bei vielen Bürgern verschrien ist, nur von Firmen und den Geschäftsleuten benötigt zu werden. Diese Ansicht ist aber schlicht falsch, da sich so ziemlich jeder Straßenverkehrsteilnehmer jederzeit mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sehen kann.

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