Was ist Beratungskostenhilfe und wem wird sie gewährt?


Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit geringerem Einkommen gegen die Bezahlung eines niedrigen Selbstbehalts eine Rechtsberatung und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie im vorgerichtlichen Güteverfahren auch eine Rechtsvertretung zu. Dieses Gesetz ermöglicht also auch Menschen mit niedrigerem Lohn oder auch bedürftigen Menschen, dass sie nicht aufgrund ihres Einkommens und ihrer gesellschaftlichen Stellung auf eventuelle Rechte verzichten müssen, sondern sie unter Umständen durchsetzen können, insofern sie auch tatsächlich im Recht sind. Zumindest haben sie durch die Einrichtung der Beratungskostenhilfe die Möglichkeit dazu, denn diese hätten sie sonst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.

Dieses Gesetz ist eine besondere Ausgestaltung des Art. 3 des Grundgesetzes, des allgemeinen Gleichheitssatzes, der allen Deutschen und außerdem auch allen Männern und Frauen eine Gleichbehandlung vor staatlicher Gewalt, also auch vor der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt, zusichert. Des Weiteren beinhaltet dieser Artikel ebenso, dass niemand aufgrund seiner religiösen Anschauungen, seiner Herkunft oder aufgrund einer Behinderung ungleich behandelt wird.

Die Beratungshilfe wird dabei in allen Rechtsgebieten gewährt, damit auch im Arbeitsrecht und im Sozialrecht. Die Kindergeldstreitigkeiten oder die Abmahnungen vom jeweiligen Arbeitgeber müssen nicht ratlos hingenommen werden. Ausgenommen bleibt allerdings das Steuerrecht. Hier jedoch helfen Menschen mit ausschließlichem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine. Die Beratungshilfe bei einem Rechtsanwalt beschränkt sich aber nicht nur auf eine Aufklärung des Sachverhalts, der Verdeutlichung von diesem und auf eventuelle Rechtsratschläge, sondern sie umfasst auch beispielsweise die Briefe an die zuständigen Behörden, an die Arbeitgeber, an Ämter und an mögliche andere Streitgegner.

Auch wenn man meint man hätte sich strafbar gemacht kann man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, allerdings wird dieser den Beschuldigten nicht vertreten, sondern ihm nur beratend zur Seite stehen. Die Vertretung übernimmt ein bestellter Pflichtverteidiger. Jedoch kann diese unter Umständen auch der konsultierte Rechtsanwalt übernehmen.

Um an die Beratungskostenhilfe zu kommen, geht man entweder zu einem Rechtsanwalt seines Vertrauens oder man sucht sich einen Rechtsanwalt aus dem entsprechenden Branchenverzeichnis aus dem Telefonbuch aus. Der Rechtsanwalt beantragt dann beim zuständigen Amtsgericht die Beratungskostenhilfe für seinen Mandanten. Man kann sich aber auch mit seinem Nachweis über den geringen Lohn direkt an das Amtsgericht wenden, um diesem direkt durch seine Lohnbescheinigung zu verdeutlichen, dass man auf die Beratungskostenhilfe angewiesen ist. Das Amtsgericht prüft anschließend den Antrag und gibt ihm statt oder lehnt ihn eben ab. Lehnt es ihn ab, so ist darüber eine Beschwerde möglich. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin kann nach einer erfolgten Beratung und einem vielleicht nicht erfolgreichen Vorverfahren die Chancen für einen anschließenden Prozess abschätzen. Vor diesem sollte man als rechtliche Laie und zudem als Empfänger eines niedrigen Lohnes, wo das Geld wahrscheinlich des Öfteren durch die Bedürfnisse des alltäglichen Lebens, die Miete und durch viele weiteren Ausgaben knapp ist, keine Angst haben.

Im günstigsten Fall hat man dann entweder eine Rechtschutzversicherung, die die Kosten zum größten Teil deckt oder aber man versucht sich an der Prozesskostenhilfe zu bedienen. Die Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung, das heißt man muss sie selbst und auch freiwillig unter der Bezahlung eines monatlichen Kostenaufwands abschließen. Von einer solchen Versicherung werden dann beispielsweise die Kosten für einen Anwalt, die Gebühren für Sachmittel, beispielsweise für Kopien, die Kosten von nötigen Sachverständigengutachten, die Zeugengelder und die Gerichtskosten umfasst. Sie ist also das Kostenrisiko bei möglichen Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Allerdings behalten sich die meisten Versicherungen einen Selstbeteiligungsbetrag des Versicherungsnehmers vor, so dass hier auch durchaus Kosten anfallen können. Falls man nun nicht beratungskostenberechtigt ist, so ist alles in allem der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, bei der man monatlich einen Betrag zahlt, wahrscheinlich trotzdem eine günstigere Lösung als für die komplette Summe selbst auf einmal aufzukommen.

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