Was ist die Hundesteuer und wie wird sie berechnet?


Fast jedes Rathaus einer deutschen Stadt oder Gemeinde erhebt gegen jeden Hundebesitzer, also gegen jeden Halter eines Hundes, eine Jahressteuer, nämlich die sogenannte Hundesteuer. Diese muss man einmal pro Jahr pro gehaltenem Hund entrichten. Die Städte und Gemeinden haben selbst das Recht darüber zu entscheiden, ob und wie viel Hundesteuer ihre Bürger und Bürgerinnen bezahlen müssen. In speziellen Satzungen findet man deshalb Normen, die die Befreiungsmöglichkeiten und die Höhe der Steuer regeln. Aus diesem Grund variiert die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde beziehungsweise von Stadt zu Stadt. Manchmal kommt es aber auch vor, dass die Bürger einer Gemeinde oder einer Stadt überhaupt keine Hundesteuer bezahlen müssen weil die Gemeinden dies so beschlossen haben.

In vielen Gemeinden und Städten kommt es allerdings hin und wieder auch vor, dass man ab dem zweiten Hund und manchmal auch noch einmal ab dem dritten Hund einen erhöhten Steuersatz bezahlen muss, es gibt hier also keinen Mengenrabatt wie in vielen anderen Lebensbereichen. Der Grundsatz „Je mehr, desto billiger“ gilt im Bereich der Hundesteuer somit nicht. Viele Gemeinden erheben außerdem einen stark erhöhten Steuersatz für sogenannte Kampfhunde, wie beispielsweise für Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Bullterrier, Bandog und Tosa-Inu. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet, denn solche Hunde stellen oftmals eine enorme Gefährdung für die anderen Mitbürger und besonders, wie man in der jüngeren Zeit oftmals durch die Medien erfahren hat, für Kinder dar.

Ein Beispiel für eine Stadt in der eine Hundesteuerregelung erlassen wurde ist die bayrische Landeshauptstadt München. In dieser Stadt ist man verpflichtet seinen Hund anzumelden und auch zu versteuern. Die Höhe für die Hundesteuer in dieser Stadt beträgt derzeit 76,80 Euro, für jeden weiteren Hund ebenfalls 76,80 Euro. Die Jahressteuer für einen Hund, der in die Kategorie eines Kampfhundes fällt, beträgt sogar jährlich 613,80 Euro in München. Man muss sich also genau überlegen, ob man sich dies leisten kann, denn zusätzlich dazu kommen schließlich auch noch die Kosten für den Unterhalt des Hundes und gegebenenfalls auch Tierarztkosten, die ebenfalls sehr hoch ausfallen können. Allerdings sollte man sich keinen Hund anschaffen und ihn dann nicht anmelden, denn mancherorts kann es sogar der Fall sein, dass die Gemeinden oder Städte sogenannte Detektive einstellen, welche dann herausfinden sollen, ob irgendwo unangemeldete und damit unversteuerte Hunde leben. Falls einem so etwas passiert muss man gegebenenfalls auch mit einer Strafe und einer Nachzahlung rechnen.

Dieser Hundesteuer steht keine genaue Leistung gegenüber, die Gemeinde nutzt dieses Geld also nicht um den Ort frei von herumliegenden Hundekot zu machen, denn dies muss heutzutage auch jeder Hundehalter selbst tun. Vielmehr ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die für die Deckung diverser kommunaler Aufgaben eingesetzt werden kann, so kann theoretisch also möglich sein, dass jemand seinen Beitrag an Hundesteuer bezahlt und damit unter Umständen die Kosten für den Erhalt und die Unterhaltung von öffentlichen Straßen gedeckt werden. Neben dem Zweck, dass den Gemeinden durch diese Steuer enorme Einnahmen entgegengebracht werden, hat die Steuer auch den Zweck das Halten von Hunden in der Gemeinde oder in der Stadt zu minimieren.

Grundsätzlich muss jeder Hundehalter in Deutschland seinen Hund versteuern, allerdings gibt es auch Gründe, weshalb man keine Hundesteuer entrichten muss. Keine Steuer zahlen beispielsweise die Halter von Blindenführhunden beziehungsweise von Hunden, die wegen anderen Behinderungen benötigt werden. Ausgenommen sind ebenso die Diensthunde der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Rettungsdienste. Auch die Schäfer und Förster dürfen sich in der Regel über eine entsprechende Steuerbefreiung freuen. In manchen Gemeinden werden aber auch Hunde aus Tierheimen steuerbefreit, auch wenn dies oftmals auch einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Eine komplette Hundesteuerbefreiung ist oftmals auch Bürger mit einem geringen Einkommen, für Sozialhilfeempfänger und für Hartz4-Empfänger möglich. Ob man den Voraussetzungen für eine solche Befreiung entspricht erfährt man am besten wenn man sich bei seiner zuständigen Behörde entsprechend erkundigt.

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