Was ist eine Einkommensteuererklärung und wer ist verpflichtet eine abzugeben?


Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines steuerpflichtigen Bürgers über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient dem Finanzamt zur Berechnung des Betrages der Einkommenssteuerpflicht. Sie wird von dem steuerpflichtigen Bürger oder seinem Steuerberater beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Dort wird sie von den dort tätigen Beamten genau geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie, falls der Bürger Mitglied einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft ist, die Kirchensteuer festgesetzt. Nach der Feststellung des zu zahlenden Steuerbetrages erlässt die Finanzbehörde einen Steuerbescheid und schickt diesen den Bürgern zu. Wurde eine höhere Steuer bereits im Voraus gezahlt als errechnet, wird der Unterschiedsbetrag selbstverständlich zurückerstattet. Die Einkommenssteuererklärung muss auf den amtlichen Formularen ausgefüllt werden, diese bestehen aus einem Mantelformular und je nach dem was angegeben werden muss, aus zahlreichen Anlagen. Von der Steuerverwaltung wurde darüber hinaus ein Computerprogramm zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung entwickelt, dieses arbeitet mit weniger Papier, welches am Schluss ausgedruckt und ans Finanzamt geschickt wird. In Zukunft ist die völlig papierlose Steuererklärung in Planung, welche dann am Rechner ausgefüllt werden kann und elektronisch an die Steuerbehörden weitergeleitet werden kann.

Als klassischer Arbeitnehmer besteht in der Regel keine Verpflichtung, dass jährlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, außer, man erwartet eine Steuererstattung, dann sollte man natürlich auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Anders sieht es aus, wenn man im Jahr mehr als 410 Euro sonstige steuerpflichtige Einnahmen hat. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Provisionen oder Zinseinnahmen, aber auch Überschüsse aus Mieteinnahmen oder Renten. Wer von mehreren Arbeitgebern Lohn bezieht oder Ehepaare, die statt den Steuerklassen IV/IV die Steuerklassen III/V haben, sind auch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Weiterhin gilt dies, wenn auf der Lohnsteuerkarte irgendwelche Freibeträge eingetragen sind oder aber der Ausbildungsfreibetrag übertragen wurde. Arbeitnehmer, die lediglich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit haben, können eine vereinfachte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn nur bestimmte Einnahmen, also Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und gegebenenfalls bestimmte Lohnersatzleistungen vorliegen und nur die normalen Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Unter normale Ausgaben sind die im Steuerformular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu verstehen

Da sich im Steuerrecht immer etwas ändert und die Dinge immer im Fluss sind, empfiehlt es sich zum einen Belege, Rechnungen und Quittungen, die für die Steuer einmal interessant werden könnten stets aufzubewahren, um gegebenenfalls die Ausgaben auch nachweisen zu können. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofes in München sind Ausbildungskosten absetzbar. Das bedeutet, natürlich, dass alle Belege, beispielsweise bezüglich Fahrtkosten, Büromaterial und natürlich auch die Zahlungsbelege der Studiengebühren aufzuheben und in der Steuererklärung entsprechend zu benennen. Da diese Regelung sehr neu ist, ist davon auszugehen, dass die Behörden wohl nicht restriktiv nachprüfen werden, um Missbrauch der neuen Steuererleichterungen nicht Tür und Tor zu öffnen. Für Fragen bezüglich der Einkommenssteuererklärung stehen zum einen die Informationen der Finanzbehörden zur Verfügung. Zu Fragen bezüglich Steuervorteilen stehen Steuerberater und bei rechtlichen Streitfällen Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung. Außerdem haben sich inzwischen einige Vereine und Interessengruppen gegründet, die die Belange der Steuerzahler vertreten und Informationen, inzwischen vor allem im Internet, bereithalten.

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