Einkommenssteuererklärung

Sie wissen sicherlich, dass die Einkommensteuer eine Steuer ist, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Hierbei gibt es jedoch für inländische Einkommen und für Welteinkommen spezielle Regelungen. Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt üblicherweise mit der von Ihnen eingereichten Einkommensteuererklärung. Aus den steuergesetzlichen Regelungen ergibt sich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Aber die Finanzbehörde kann Sie jedoch auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Zudem ist die Einkommensteuererklärung bis zur eine bestimmte Frist beim Finanzamt einzureichen, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe besteht. Diese Frist kann aber auf Antrag auch verlängert werden.

 

 

 

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