Was ist eine Mietkautionsversicherung?


Mietet man eine Wohnung, dann möchte der Vermieter in der Regel als Sicherheit eine Mietkaution, meist durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme, haben. Diese Mietkaution darf in der Höhe drei Monatskaltmieten nicht übersteigen und ist entweder als Einmalbetrag oder im Wege der Ratenzahlung an den Vermieter zu zahlen. Das ist Verhandlungssache und im Rahmen des Mietvertrages zu regeln.

Der Vermieter muss das Geld separat auf ein Konto anlegen und so gewährleisten, dass er die gesamte Kaution bei Ende des Mietvertrages an den Mieter zurückzahlen kann. Ebenso muss er die erwirtschafteten Zinsen an den Mieter auszahlen. Das alles muss spätestens sechs Monate nach Ende des Mietvertrages stattfinden.

Abschluss einer Mietkautionsversicherung

Alternativ zu der Zahlung einer Mietkaution durch den Mieter kann der Mieter auch eine Mietkautionsversicherung abschließen. Diese ist eine vergleichsweise neue Art der Versicherung, bei der der Mieter die Möglichkeit bekommt, nicht den Kautionsbetrag zahlen zu müssen, sondern eine Versicherung abzuschließen, die dem Vermieter die Möglichkeit gibt, auf die Mietkautionsversicherung zurückzugreifen, falls dies notwendig ist.

Grundprinzip einer Mietkautionsversicherung ist, dass der Mieter bei einem bevorstehenden Mietvertrag mit dem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag abschließt. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich darin, für den Mieter eine Bürgschaft abzugeben. Sie bürgt in der Höhe der Mietkaution. Das heißt, dass falls der Vermieter die Kaution in Anspruch nehmen will oder muss, der Mieter erst mal nicht zahlen muss, sondern die Versicherung an die Stelle des Mieters tritt.

Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen muss der Mieter einen monatlichen Versicherungsbeitrag bezahlen, der sich prozentual nach der Höhe der zu zahlenden Mietkaution richtet. Das heißt aber nicht, dass der Mieter komplett freigestellt ist von der Zahlung der Mietkaution. Zwar muss er im ersten Augenblick die Mietkaution nicht zahlen. Holt sich aber der Vermieter einen Teil der Kaution oder die komplette Kaution von der Versicherung wieder, dann hat die Versicherung in der Regel einen Anspruch gegenüber dem Mieter auf Erstattung der Kosten.

Vor- und Nachteile solch einer Versicherung

Der große Vorteil bei dieser Versicherung ist, dass beim Umzug in eine neue Wohnung die Kosten für die Mietkaution erst einmal gespart werden. Für den, der nicht viel Geld zur Verfügung hat, ist dies eine gute Möglichkeit, zunächst Geld zu sparen und sich auch eine Wohnung mit einer teuren Mietkaution zu leisten.

Ebenso kann es sich für Mieter lohnen, die zwar das Geld für die Mietkaution haben, aber dieses anderweitig anlegen und so gegebenenfalls mehr Zinsen für ihr Geld erhalten als wenn es der Vermieter anlegen würde. Ob sich diese Rechnung trotz Zahlung des Versicherungsbeitrages noch rentiert, muss im Einzelfall überprüft werden.

Der „Nachteil“ ist, dass die Kaution trotzdem fällig wird, wenn die Versicherung vom Vermieter in Anspruch genommen wird. Dann hat die Versicherung einen Anspruch gegenüber dem Mieter. Jedoch ist das nur auf den ersten Blick ein Nachteil, weil ja im Idealfall davon ausgegangen werden sollte, dass die Kaution nicht benötigt wird, weil sich keine Probleme in der Abwicklung des Mietverhältnisses ergeben.

Regelmäßig zeigt die Praxis, dass es aber häufig zu Abwicklungsschwierigkeiten bei Mietverhältnissen kommt. Deshalb sollte der Mieter trotz Abschluss einer Mietkautionsversicherung im Hinterkopf haben, dass er eventuell noch Geld an die Versicherung zahlen muss.

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