Wege um sich im Zivilprozess zu vergleichen


Vor einer zivilrechtlichen Hauptverhandlung muss in der Regel eine Güteverhandlung stattfinden. In dieser können sich die Parteien vor Beginn der streitigen Verhandlung auf ein gegenseitiges Nachgeben einigen und so eine Rechtslage vertraglich festhalten. Dadurch wird der Rechtsstreit in seiner Länge verkürzt und Kosten gespart. Im Wesentlichen werden häufig zwei Arten von Vergleichen geschlossen, die sich nicht gegenseitig ausschließen müssen. Das sind der Widerrufsvergleich und der sogenannte Las-Vegas-Vergleich. Im Folgenden werden die Besonderheiten dieser beiden Vergleichsformen erläutert.

Widerrufsvergleich

Ein Widerrufsvergleich ist ein Vergleich, bei dem einer Partei oder auch beiden Parteien ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. Dabei einigen sich die Parteien auf eine Rechtlage und auf deren Folgen, vereinbaren aber auch, dass der Vergleich innerhalb einer bestimmten Frist, die häufig ein paar Wochen beträgt, widerrufen werden kann. Wenn eine Partei oder beide innerhalb dieser Frist widerrufen, dann gilt der Vergleich als nicht geschlossen und es wird in die streitige Hauptverhandlung übergegangen.

Sinn und Zweck eines Widerrufsvergleichs ist vor allem die psychologische Wirkung auf die Parteien. Wenn diese wissen, dass sie über die Rechtslösung noch einmal schlafen können und dies überdenken können, sind sie in der Regel häufiger bereit, einen Vergleich anzustreben. Dies ist immer von Vorteil, um Kosten zu minimieren und die Prozessökonomie zu fördern. Häufig kommt es auch vor, dass die Parteien im Zivilprozess nicht persönlich erscheinen, sondern einen Anwalt beauftragt haben, der sie vertritt. Das geht immer dann, wenn das persönliche Erscheinen von dem Richter nicht explizit angeordnet wurde. Dann kann es sein, dass ein möglicher Vergleich nicht zwischen Partei und ihrem im Prozess anwesenden Anwalt abgesprochen wurde, sodass der Anwalt den Vergleich aber trotzdem schließen kann und notfalls, falls die Partei damit nicht einverstanden ist, diesen widerrufen kann.

Las-Vegas-Vergleich

Der Las-Vegas-Vergleich ist eine besondere Abwicklung des Vergleiches vor Gericht. Dabei geht es in der Regel um Geldzahlungen, zu der sich eine Partei im Vergleich verpflichtet. Bei regelmäßiger Zahlung der Raten wird der Partei dann ein Teil seiner Schulden erlassen, sodass es für sie einen Anreiz gibt, die Raten fristgemäß und vollständig zu zahlen.

Beispielhaft könnten sich Parteien darauf einigen, dass der Schuldner dem Gläubiger noch insgesamt 2.000,00 Euro zahlen muss. Diesen Geldbetrag darf der Schuldner auf Vereinbarung in monatlichen Raten von 100,00 Euro zahlen. Vereinbart wird zusätzlich, dass wenn der Schuldner die ersten 15 Raten rechtmäßig und vollständig zahlt, er die letzten 500,00 Euro vom Gläubiger erlassen bekommt. Dann hat der Schuldner einen Anreiz, die Schulden zu zahlen und der Gläubiger kann sich sicherer sein, dass er zumindest einen Teil seines Anspruchs erfüllt bekommt.

Notwendig ist es hier, den Vergleich genau zu bestimmen. Es muss im Vergleich aufgenommen werden, welche Raten zu welchem Zeitpunkt zu zahlen sind, welche Summe erlassen werden kann, wenn der Schuldner ordnungsgemäß zahlt und welche Konsequenzen das für den Rest des Rechtsstreits hat, nämlich dass sich dieser damit in der Regel dann erledigt hat.

Kombination

Natürlich sind der Widerrufsvergleich und der Las-Vegas-Vergleich kombinierbar. Es kann also ein Las-Vegas-Vergleich geschlossen werden und gleichzeitig ein Widerruf dort vereinbart werden. Hier gelten die oben genannten Voraussetzungen für diese beiden Vergleichsarten, die dann zum wirksamen Vertragsschluss im Vergleich eingehalten werden müssen.

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