Wem steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu?


In bestimmten Fällen steht einem Zeugen vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht, auch Zeugnisverweigerungsrecht genannt, zu. In solchen Fällen muss man vor Gericht oder auch bei der Polizei gar nichts sagen, denn man hat das Recht zu schweigen. Man kann auch seine Aussage zurückziehen und sich auf das Zeugenverweigerungsrecht berufen, dann kann die Aussage nicht verwertet werden, um daraus einen Beschluss oder ein Urteil zu begründen.

So kann der Zeuge oder die Zeugin, wenn er oder sie denn mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihm verbunden ist, die Aussage verweigern. Das ist einer der häufigsten Gründe und auch insofern sinnvoll, dass man nicht nur sich selbst nicht belasten muss, sondern auch nicht diejenigen belasten muss, mit denen man sehr eng zusammensteht. Das Aussageverweigerungsrecht gilt auch dann, wenn die Schwägerschaft, die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Beachtenswert ist insbesondere, dass nach den Vorschriften des Familienrechts zwar eine Ehe geschieden werden kann, die Schwägerschaft aber weiter besteht.

Aussageverweigerungsberechtigt ist der Zeuge auch, wenn er mit dem Beschuldigten verlobt ist oder mit ihm ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Steht einem Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht zu, so ist er dann nur bezüglich seiner persönlichen Daten, wie dem Namen, der Wohnadresse, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort zu einer Aussage verpflichtet.

Das Zeugnis verweigern können ebenfalls die Personen, welche bestimmte Berufe ausüben. Sie sind an das sogenannte Berufsgeheimnis gebunden. Hiervon betroffen sind insbesondere die Pfarrer, die Ärzte, die Rechtsanwälte, die Notare, die Steuerberater und auch die Journalisten. Als Angehörige dieser Berufsgruppen müssen Sie also nicht verraten was ihnen anvertraut wurde. Das Arztgeheimnis ist ein hohes Gut und wird daher auch nicht durch strafrechtliche Ermittlungen angetastet. Das gleiche gilt für die Seelsorger, insbesondere dann, wenn dem Pfarrer ein Geheimnis im persönlichen Gespräch, beispielsweise in einer Beichte, anvertraut wurde. Für Journalisten gilt der Quellenschutz auch vor Gericht. Das leitet sich schon aus den Grundrechten ab. Denn im Grundgesetz ist das Institut der freien Presse verfassungsrechtlich unverrückbar geschützt. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet in irgendeiner Weise etwas zu sagen was sie nicht möchten. Das gilt auch über die Erteilung des Mandats hinaus, also auch dann, wenn sie den Angeklagten nicht mehr vertreten.

Andersherum darf der Anwalt auch gar nichts sagen. Entzieht der Angeklagte A beispielsweise dem Anwalt R das Mandat wegen andauernder Streitigkeiten bezüglich der Verteidigungsstrategie, so kann R nicht einfach zu Gericht gehen und diesem alles mitteilen, was er über die Tat und die Schuldumstände des A weiß. Würde der R das tun, liefe er Gefahr sich wegen Parteienverrates strafbar zu machen. Ein Rechtsanwalt schweigt allein um seines Berufes willen im Zweifel eisern.

Gegen die Zeugen oder deren Angehörige, welche noch nicht beschuldigt wurden, kann ebenfalls ermittelt werden. Daher hat der Zeuge das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen seiner Angehörigen belasten würden und diese Gefahr laufen würden wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Man hat dann ein sogenanntes Auskunftsverweigerungsrecht. Der Zeuge braucht also weder sich selbst noch seine Angehörigen den Behörden und Gerichten auszuliefern und diese zu belasten.

Neben den Zeugen gibt es außerdem noch den Sachverständigen. Dieser stellt dem Gericht Fachwissen auf der Grundlage von Erfahrungswissen zur Verfügung, über das die Juristen und die Schöffen nicht verfügen. Ein Sachverständiger ist meist austauschbar, weil über seinen Sachverstand regelmäßig mehrere Sachverständige verfügen, das bedeutet, dass er wenn er doch in irgendeiner Weise mit den Beteiligten zusammenhängt, ausgetauscht werden kann. Das führt zwar zu Verzögerungen im Prozess, diese sind aber zweckmäßig.

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