Wie ist man in Deutschland gegen Arbeitslosigkeit versichert?


Die Arbeitsförderung die von der Bundesagentur für Arbeit, ehemals auch Arbeitsamt genannt, betrieben wird ist ein wichtiger Part des deutschen Sozialstaates. Mit der Arbeitslosenversicherung können sich Berufstätige gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit schützen. Mit diesem Risiko ist man leider sehr schnell konfrontiert, sei es weil der bisherige Arbeitgeber in die Insolvenz gegangen ist oder weil man nach der Ausbildung oder dem Abschluss des Studiums nicht direkt in ein Arbeitsverhältnis starten kann, auch eine schwere Krankheit kann natürlich ein Grund für Arbeitslosigkeit sein. Wäre man in einem solchem Fall nicht gegen die drohende Arbeitslosigkeit versichert, so würde man plötzlich ohne Geld dastehen, was zur Folge hat das man seinen bisher geführten Lebensstandard nicht mehr halten kann. Oftmals geht es hierbei um die Wohnung, das Haus, das Auto oder schlichtweg um Nahrungsmittel die man im Zuge einer solchen Arbeitslosigkeit nicht mehr bezahlen kann. Aus diesem Grund ist die Arbeitslosenversicherung eine der Pflichtversicherungen in Deutschland, was zur Folge hat, das die Arbeitnehmer, welche mehr als nur geringfügig arbeiten und Auszubildende in dieser Versicherung pflichtversichert sind. Selbständig Tätige können sich, sofern sie das möchten, freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichern. Den fälligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Im Jahre 2011 lag der Prozentsatz bei drei Prozent des Bruttoentgelts.

Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wird ein großes Leistungsspektrum geboten, beispielsweise sind zu nennen: das Insolvenzgeld, das Übergangsgeld, das Kurzarbeitergeld, die Förderung der Weiterbildung, die Umschulung, die Bewerbungskosten und sogar die Umzugskosten. Außerdem fördert die Arbeitsagentur die Betriebe, die Menschen die nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind, einstellen. Die Hauptaufgabe der Arbeitsverwaltung ist die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in ein Beschäftigungsverhältnis. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Bürger können auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung oder eine Ausbildung machen und dafür einen sogenannten Bildungsgutschein ausgestellt bekommen. Auch für Studierende die in ihrem Studiengang gescheitert sind oder sich umorientieren wollen, gibt es die Möglichkeiten der Förderung, sofern sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Um finanziell über die Runden zu kommen erhalten die Bürger ohne Arbeit Arbeitslosengeld. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich diese Bürger arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten versicherter Beschäftigung erfüllt haben, aber auch, dass man sich weiterhin bemüht eine Anstellung zu finden, was zudem auch nachgewiesen werden muss. Die Höhe der Arbeitslosenbezüge berechnet sich aus einer Formel die den bisherigen Lohn und weitere Zuschläge berücksichtigt. Wer unter 50 Jahre alt ist und weniger als 30 Monate in seine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld erhalten. Maximal ist es heute möglich 24 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten. Danach bekommt man das Arbeitslosengeld II, auch ALG II oder Hartz IV genannt, ausbezahlt.

Hier erhält man einen Pauschalbetrag der alle Kosten decken soll. In diesem Satz sind alle Kostenpunkte wie die Bekleidung, das Essen aber auch der Schulbedarf enthalten. Der Regelbedarf wurde im Januar 2012 für eine erwachsene Person von 364 Euro um 10 Euro auf 374 Euro pro Monat erhöht. Man kann also anhand der geringen Summe sehen, das von diesem Betrag wirklich nur das Nötigste gedeckt wird. Luxusanschaffungen, teure Fernsehgeräte oder gar Reisen sind bei so einem kleinen Einkommen nicht drin. Allerdings stehen den Empfängern von Hartz IV zusätzlich zu diesem Regelsatz noch Leistungen für die Unterkunft und Heizung zu. Wichtig hier ist es jedoch zu beachten, dass die Kosten angemessen sind. Mietet man sich folglich eine Wohnung die 1000 Euro im Monat Miete kostet, so werden diese Kosten nicht übernommen werden, da sie unangemessen sind.

Man muss beachten, dass man als Empfänger von Arbeitslosengeld I und II seine Anspruch zum erliegen bringen kann, wenn man sich falsch verhält, insbesondere wenn man sich nicht an die Vorschriften und Weisungen der Arbeitsagentur hält. So muss man sich ständig nach einer Arbeit bemühen, die Fortbildungen oder die Umschulungen besuchen und sich regelmäßig in der Arbeitsagentur beim zuständigen Betreuer einfinden. Die Empfänger von Hartz IV profitieren aber auch von anderen Sozialleistungen, beispielsweise dürfen sie in Sozialkaufhäusern einkaufen und können sich bei bestimmten caritativen Einrichtungen Lebensmittel gratis abholen.

Ist man von Arbeitslosigkeit bedroht sollte man sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden, auch um direkt im Anschluss Leistungen zu erhalten. Meldet man sich dort nicht rechtzeitig, kann das bedeuten, dass man erst verspätet Geld bekommt, was zu Finanzierungslücken führen kann, wie beispielsweise, dass man seine Miete nicht rechtzeitig zahlen kann. Insbesondere die Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen, die Studenten gegen Ende des Studiums oder die Auszubildenden die nicht übernommen werden können, sollten sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur vorstellen. Als rechtzeitig wird dabei mehr als drei Monate angesehen, damit auch die Sachbearbeiter genug Zeit haben entsprechend zu reagieren.

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