Zuständigkeit der internationalen Strafgerichte


Manche Straftaten sind so umfassend, dass sie gar nicht nur vor einem Gericht eines Landes verhandelt werden, sondern auf höherer Ebene, sei diese europäischer Natur oder auf internationaler Basis begründet, verhandelt werden müssen. So gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der mit insgesamt 44 Richtern aus jedem Land der Europäischen Union Fälle bearbeitet, bei denen Menschen behaupten, sie wurden in ihren Grundrechten verletzt, die ihnen durch die Europäische Menschenrechtskonvention zugestanden werden. Hierbei können sich Staaten beschweren und aber auch Individuen, also Menschen und juristische Personen, also insbesondere Firmen und Kapitalgesellschaften. Letztere müssen aber den eigenen staatlichen Weg bereits ausgeschöpft haben, also insbesondere in Deutschland mit einer Verfassungsbeschwerde nicht weitergekommen sein. Ab dann hat man sechs Monate Zeit eine Beschwerde an dieses Gericht zu schreiben, hierbei muss man auch darauf achten, dass man die anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen beachtet. Aber Achtung: Amtssprachen sind nur Englisch oder Französisch.

Man sollte sich aber dennoch nicht zu viel erhoffen, denn das Gericht kann das Strafurteil aus Deutschland nicht völlig aufheben. Es kann lediglich den Verstoß gegen die Menschenrechtscharta der Europäischen Union feststellen. Mit dem Urteil muss der Beschwerdeführer dann in Deutschland dafür sorgen, dass es weiter geht und das Verfahren erneut aufgerollt wird. Der Mitgliedsstaat muss dann bei einer erneuter Verhandlung die Grundrechte und das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beachten und den Leitsätzen die dieses festgelegt hat folgen. Als Betroffener sollte man jedoch jetzt nicht annehmen, dass man dann mit einem Freispruch davon kommt.

Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg werden hingegen keine Strafrechtsfälle bearbeitet, seine Aufgaben sind die Handelsfreiheit und eventuelle Wirtschaftsverstöße, welche mit Bußgeldern geahndet werden.

Es existiert mit dem Internationalen Strafgerichtshof allerdings ein wirklich weltweites Gericht. Dieses ging aus den Militärgerichtshöfen in Nürnberg und in Tokio hervor. Den Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofes haben 92 Staaten aus aller Welt ratifiziert, also vollumfänglich angenommen. Weitere 47 Staaten haben den Vertrag unterzeichnet und erkennen den Gerichtshof zumindest an. Das Gericht hat seinen Sitz in Den Haag. Es ist untergliedert in drei Hauptabteilungen. Diese heißen Abteilung für das Vorverfahren, die Abteilung für das Hauptverfahren und schließlich die Abteilung für das Berufungsverfahren. Am Gericht tätig ist eine eigene international besetzte Staatsanwaltschaft, die auch eigene Ermittlungen führen kann. Das Gericht ist zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für Völkermord und für weitere Kriegsverbrechen. Die Kriegsverbrecher werden also in Den Haag in Untersuchungshaft genommen und dort vor das Gericht gestellt. Viele Kriegsverbrecher haben dort schon ihre gerechte Strafe für ihre Taten bekommen.

In Deutschland gibt es lediglich das Völkerstrafgesetzbuch, in diesem wird den bundesdeutschen Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eingeräumt deutsche Kriegsverbrecher vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen und diese Untersuchungsgefangenen nach Den Haag zu überstellen. In einem solchen Fall würde die deutsche Staatsanwaltschaft dann den Fall einstellen.

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