Eheannullierung

Die Ehe ist die gesetzliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Juristische Wirksamkeit entfaltet sie nur, wenn sie vor einer staatlichen Stelle, also beispielsweise dem Standesamt geschlossen wird. Eine rein kirchliche Ehe wird in Deutschland vor dem Gesetz nicht anerkannt. Handelt es sich allerdings um eine vor dem Gesetz anerkannte Ehe, dann lässt sich diese nicht mehr ohne weiteres wieder beenden. Regelfall für eine Beendigung ist die Scheidung. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Annullierung in Betracht. In so einem Fall gilt die Ehe nicht als beendet, sondern als nie geschlossen. In diesem Abschnitt wird erklärt, in welchen Fällen eine Annullierung möglich ist, was genau ihre Voraussetzungen sind, und welche Folgen sie explizit hat.

 

 

 

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