Eigentumsverletzung
Die unerlaubte Verletzung fremden Eigentums begründet einen Anspruch auf Entschädigung für den Eigentümer der Sache. Die Verletzung des Eigentums kann auf viele verschiedene Weisen erfolgen, es handelt sich nicht zwangsläufig immer um die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Auch die Entziehung einer Sache oder selbst der Ausschluss der Benutzbarkeit einer Sache stellen eine Eigentumsverletzung dar, selbst wenn es nur für einen gewissen Zeitraum erfolgt. Die Entschädigung erfolgt nicht zwangsläufig in Form eines Schadenersatzes, oftmals kommt auch ein Unterlassungsanspruch in Betracht. In diesem Abschnitt finden sich Materialien dazu, wann ein Verhalten eine Verletzung des Eigentums darstellt und in welcher Form eine Entschädigung dafür erfolgen kann.
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