Falsche Verurteilung

Bei einer falschen Verurteilung muss man zwischen Justizirrtum und Rechtsbeugung unterscheiden. Von einem Justizirrtum spricht man dann, wenn ein Unschuldiger verurteilt wird. Eine Rechtsbeugung wiederum liegt dann vor, wenn eine vorsätzlich falsche Verurteilung erfolgt. Sie müssen beachten, dass jede beschuldigte Person in einem Strafverfahren immer bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt; dies wird als Unschuldsvermutung bezeichnet.

 

 

 

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