Arten und Möglichkeiten des Vorverfahrens


Bei den ordentlichen Gerichten und den Fachgerichten gibt es verschiedenste Arten und Möglichkeiten des Vorverfahrens. Teilweise sind diese freiwillig und teilweise verpflichtend ausgestaltet. Das Vorverfahren heißt im allgemeinen Verwaltungsrechts und im allgemeinen Sozialverwaltungsrecht Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Steuerverwaltungen, also im Bereich der Finanzämter und Finanzgerichte ist ein sogenanntes Einspruchsverfahren eingeführt worden. Das Widerspruchsverfahren ist eröffnet, wenn der Bürger sich gegen einen negativen Verwaltungsakt im Falle eines Anfechtungswiderspruchs oder gegen die Ablehnung eines solchen, vom Bürger erwünschten Verwaltungsaktes, also bei Verpflichtungswidersprüchen, wehren will.

Der Widerspruch oder der Einspruch ist innerhalb eines Monats schriftlich oder zu Protokoll bei der Behörde einzulegen die den Verwaltungsakt erlassen hat oder den Verwaltungsakt hätte erlassen sollen. Das Vorverfahren ist zu trennen von den Rechtsbehelfen des Eingabewesens, diese sind zumeist ohne bestimmte Form und Frist zulässig, insbesondere Dienstaufsichtsbeschwerden oder Gegendarstellungen. Diese können eigentlich immer eingereicht werden und haben mal mehr mal weniger Erfolg. Mit diesen Eingaben kann man insbesondere im Bereich der Verwaltungsmediation Missverständnisse und Streitigkeiten des Alltags beiseite räumen. Insbesondere Streitigkeiten im Bereich des Schulrechts werden oft über das Eingabewesen bearbeitet und beigelegt. Hier verlässt der Streit die Schule zumeist überhaupt nicht und kann von den betroffenen Seiten selbst erledigt werden. Das Vorverfahren dient der erneuten eingehenden Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung durch eine höhere Stelle des Verwaltungsaufbaus.

Es gibt der Verwaltung die Möglichkeit, ihre eigene Entscheidung vor einer gerichtlichen Überprüfung noch einmal selbst zu überarbeiten und neu zu entscheiden. Das Vorverfahren nutzt aber auch den Bürgern, diese können durch ein Vorverfahren auch einen nicht zweckmäßigen rechtmäßigen Verwaltungsakt anfechten, während er bei einer gerichtlichen Überprüfung nur die Widerrechtlichkeit des Verwaltungsaktes bemängeln kann.

Natürlich wird auch die Arbeitsentlastung der Gerichte bezweckt und damit wird ein relativ zügiges Verfahren gefördert. Der Widerspruch selbst friert außerdem die Vollstreckbarkeit in der Regel ein. Darüber hinaus stehen dem Bürger mit einstweiligen Anordnungen Möglichkeiten des sofortigen Rechtsschutzes zu, welche auch von den Verwaltungsgerichten bearbeitet werden. In manchen Bundesländern wurde das Vorverfahren allerdings inzwischen stark reduziert. Dies soll den Bürgern schnelleren gerichtlichen Rechtsschutz ermöglichen. Die Rechtspolitik ist in dieser Frage uneins was in Zukunft der richtige Weg sein wird.

Im Bereich des Sozialrechts kommt neuerdings dem Vorverfahren eine erheblich wichtige Bedeutung zu. Durch die Gesetzgebung zu Arbeitslosengeld und Sozialhilfe wurden diesen Fachgerichten unheimlich viele Prozesse aufgehalst. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt mancherorts bereits bei über einem Jahr. Hier kann das Vorverfahren einen erheblichen Beitrag zur schnellen Erledigung der Streitsache beitragen.

Das Ermittlungsverfahren hingegen ist der Ausgangspunkt jedes Straf- und Bußgeldverfahrens in Straf- und in Ordnungswidrigkeitssachen. Als Herrin des Ermittlungsverfahrens wird zumeist die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft tätig. Ihr obliegen die Ermittlungen mit Hilfe der Polizeien und anderer Dienststellen der Strafverfolgung. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens obliegt es allein der Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden, ob eine Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt oder das Verfahren gar eingestellt wird. Wird Anklage erhoben oder der Strafbefehl beantragt, tritt das Strafverfahren in das Zwischenverfahren beim jeweilig zuständigen Gericht ein.

Im Bereich des Zivilrechts wird oft vor der mündlichen Verhandlung versucht sich doch noch außergerichtlich zu einigen. Auch wirken die Gerichte in diese Richtung gerne hin. Das oft durchgeführte und immer modernere Mediationsverfahren hat sich vor allem, aber nicht nur in den Bereichen der Familienmediation und des Erbrechts bewährt. Auch im Bereich gesellschaftsrechtlicher Konflikte, im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht, bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten sowie bei Konflikten im sozialen, politischen und kommunalen Bereich führt ein Vermittlungsverfahren zu tragfähigen, alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnissen. Langwierige, kostspielige und mühsame Prozesse bleiben den Streitparteien auf diesem Wege erspart.

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