Bedeutung und Ziel der Mediation


Mediation bedeutet die Vermittlung oder freier gesagt auch die Streitschlichtung. Die „mediation" ist in den USA ein schon lange eingeführtes, bewährtes Verfahren und findet nach und nach auch bei uns in Deutschland Einzug. Sie ist eine besonders erfolgreiche, konstruktive Methode der Konfliktbearbeitung. Mit Unterstützung von allparteilicher Mediation können Lösungen gemeinsam gefunden werden und eine gegenseitige Vereinbarung erarbeitet werden. Ziel der Mediation ist stets eine verbindliche und wirksame Vereinbarung, die den Interessen und den Anliegen der Beteiligten, soweit als möglich, gerecht werden soll.

Die Vereinbarung soll für alle Beteiligten die Basis einer zufriedenstellenden Zukunftsperspektive und die Möglichkeit für individuelle Lösungen des Konflikts bieten. Gerade für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, dieses Konfliktlösungsverfahren zu wählen, um den Weg zu den Gerichten zu vermeiden und dennoch vertraulich, nicht öffentlich, schnell und oft erheblich kostengünstiger zu einer von allen Seiten akzeptierten Lösung zu gelangen. Ein Vermittlungsverfahren eignet sich in jeder Streitkonstellation und zu jedem Zeitpunkt eines, auch bereits streitig fortgeschrittenen Verfahrens, auch wenn die beteiligten Streitparteien selbst sich nicht vorstellen können wie es zu einer verständlichen Lösung kommen könnte.

Das Mediationsverfahren hat sich vor allem, aber nicht nur, in den Bereichen der Familienmediation und des Erbrechts bewährt. Auch im Bereich gesellschaftsrechtlicher Konflikte, im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht, bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten sowie bei Konflikten im sozialen, politischen und kommunalen Bereich führt ein Vermittlungsverfahren zu tragfähigen, alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnis. So kann manches Arbeitsverhältnis weitergeführt werden, wenn mit dem Mitarbeiter über sein Fehlverhalten gesprochen wird und eine unabhängige Person dabei moderiert. In einem strukturierten Verfahren wird der streitige Sachverhalt abgeklärt, in der Wirtschaftsmediation im Beisein der vertretenden Rechtsanwälte, unter Umständen im Beisein eines sachverständigen Spezialisten, beispielsweise Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Die Mediation wird durch einen oder zwei Mediatoren geführt. Die Mediatoren sind überparteilich und helfen den Konfliktpartnern in neutraler Umgebung, oftmals auch wieder, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Parteien bestimmen die Regelungspunkte, über die sie eine Vereinbarung treffen möchten selbst und suchen während der Konfliktbearbeitung mit Hilfe der Mediatoren einen fairen und für beide tragbaren Konsens. Die Parteien verhandeln dabei selbst und entscheiden eigenverantwortlich. Im Rahmen der Konfliktlösung erhalten die Konfliktparteien umfassende rechtliche Informationen zur Streitlage. Soweit notwendig kann ein Spezialist für das in Streit stehende Thema, etwa ein Fachanwalt, hinzugezogen werden. Insbesondere in der Wirtschaftsmediation können die vertretenden Rechtsanwälte der Parteien an den Mediationssitzungen teilnehmen.

In aller Regel sind mehrere Mediationstermine erforderlich. Die von den Parteien gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse werden schließlich in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung niedergelegt. Bei beidseitigem Einverständnis können Sitzungen auch jeweils wechselweise nur mit einer Konfliktpartei, in Abwesenheit der anderen Partei, durchgeführt werden. Gerichte schätzen solche Maßnahmen im Vorfeld, denn das erspart ihnen viel Arbeit und Mühe, sollen sie doch zu Beginn eines Verfahrens selbst versuchen zu einer gütlichen Lösung zu kommen.

Ist eine Mediation gescheitert und wird dann gerichtliche Klärung gesucht, so wird zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens schnell klar, dass hier ein Urteil gefällt werden muss. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts, wie im Verwaltungsrecht oder der Finanzgerichtsbarkeit wird oftmals ein Vorverfahren über Einspruch oder Widerspruch gefordert. Daneben besteht in diesen Rechtsgebieten die Möglichkeit eine sogenannte Gegendarstellung den handelnden Behörden zukommen zu lassen. Gerade im Rahmen dieser Verfahren sind immer mehr Behörden bereit über den Streit nochmals zu reden um vielleicht den Gang vor Gericht zu vermeiden.

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