Bedeutung und Funktion des Vergleiches vor Gericht


Als Vergleich bezeichnet man einen Vertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte nach gegenseitigem Nachgeben festgelegt werden. Wird der Vergleich zur gütlichen Beilegung eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreits geschlossen, nennt man das Prozessvergleich, dieser hat eine Doppelnatur: Er ist sowohl Prozesshandlung als auch materielles Rechtsgeschäft. Der Prozessvergleich muss ins Protokoll aufgenommen werden. Der Prozessvergleich beendet den Prozess und ist gleichzeitig ein Rechtstitel der vollstreckt werden kann. Ein Rechtsstreit wird zugleich durch einen Prozessvergleich beendet und verliert damit seine Rechtshängigkeit, das bedeutet für das Gericht ist der Fall erledigt. Ein Prozessvergleich entwickelt keine Rechtskraft, wie das ein Urteil hat.

Um einen Vergleich zu erzielen und Prozesse deutlich abzukürzen versuchen Richter auf einen Vergleich hinzuwirken. Oftmals versuchen Parteien sich von vornherein außergerichtlich zu einigen. Dafür wird das Verfahren der Mediation angewandt. Die Konfliktparteien, in diesen Verfahren Medianden genannt, wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person, dem Mediator, zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Er ist sowas wie ein Streitschlichter. Die Mediation ist stark im Kommen, da sie relativ effektiv ist und auch günstiger und schneller als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Im Familienrecht soll sogar in Scheidungsfällen eine Mediation vorgeschrieben werden. Ob das tatsächlich so kommt ist eine Frage der Rechtspolitik. Gerade in Familiensachen vor den Familiengerichten der Amtsgerichte kommt es häufig zu Vergleichen, beispielsweise bei der Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes oder bei sonstigen Fragen des Kindeswohls. Aber auch in Prozessen um Zahlungen findet man öfters eine Lösung im Vergleich, die für beide tragbar ist.

So können Schuldnerberater mit ihren Klienten auf die Gläubiger zugehen und schauen, dass man sich einigt ohne den Weg über Gerichte und Zwangsvollstreckung gehen zu müssen. Auf diese Weise kann es auch verhindert werden, dass der Schuldner Privatinsolvenz beantragen muss. Den Gläubigern ist diese außergerichtliche Einigung oft sehr gelegen, weil sie dann zumindest einen Teil ihrer Forderungen eintreiben können.

Im Strafrecht ist der Vergleich in Form eines Deals eine moderne Entwicklung. Hier verpflichtet sich ein Angeklagter zum Geständnis, dafür gibt ihm das Gericht einen Strafhöchstrahmen vor. Also beispielsweise gesteht ein Angeklagter einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und dafür sagt ihm das Gericht eine Höchststrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu, gesteht er dann nicht oder geht auf den Deal nicht ein läuft er Gefahr zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden, die dann in der Justizvollzugsanstalt abzusitzen wäre, wenn man ihm den Verstoß doch nachweisen kann.

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