Aufgabe und Funktion der Steuerverwaltung


Die Steuerverwaltung, auch Finanzverwaltung genannt, ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung, Erhebung und Eintreibung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen sind die Landesabteilungen und haben den Status von Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörde, die dann die jeweilige Ansprechpartner und Sachbearbeiter für den Bürger bereitstellen. Grundsätzlich sind die Finanzämter für die Verwaltung der Steuern verantwortlich, allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen, zum einen sind für Zölle und Verbrauchsteuern die Bundeszollämter zuständig und zum anderen verwalten Gemeinden ihre Gemeindesteuern selbst, beispielsweise die Hundesteuer oder die besonders bei Studierenden ungeliebte Zweitwohnungssteuer.

Zur Bundeszollverwaltung wiederum gehören eine Vielzahl eigener Dienststellen. Angefangen vom Zollkriminalamt über die Ausbildungseinrichtungen des Zolls und die Hauptzollämter bis hin zu den Zollfahndungsämtern erstreckt sich ein weites Netz von Dienststellen und Behörden. Die Bundesstelle für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche gerade während der Finanzkrise beinahe täglich in den Medien war, gehört ebenfalls zum weiten Feld der Steuer- und Finanzverwaltung. Als Bürger bekommt man von alledem nicht viel mit, da man einem bestimmten Finanzamt in der Region wo man wohnt zugeordnet ist. Diese bearbeiten die Steuererklärungen und bearbeiten auch Einsprüche gegen die Steuerbescheide, die ebenfalls vom örtlich zuständigen Finanzamt erstellt und versandt werden.

Auch wenn Steuern gemeinhin als starke Belastung empfunden werden, sind sie für die Aufgabenerfüllung des Staates unerlässlich. Daher ist es besonders wichtig, dass die Steuerverwaltung richtig funktioniert, dass niemand ungerechtfertigt zu viel zahlen muss und dass nirgendwo die Steuern regelrecht verprasst werden. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Staat ohne Steuern und Gebühren ein Staat ohne funktionierende Ordnung wäre.

Streitigkeiten um Finanz- und Steuersachen, welche nicht im Rahmen des Vorverfahrens mit einem Einspruch geregelt werden können, werden vor eigenen Finanzgerichten verhandelt, dieses ermittelt den Sachverhalt und versucht zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Müssen sie dennoch ein Urteil fällen mit dem man nicht zufrieden ist, bleibt einem als einziges Rechtsmittel die Revision beim Bundesfinanzhof in München. Sollte dieses die Revision annehmen entscheidet es gleichzeitig als Grundsatzurteil.

Steuerstrafsachen hingegen werden nicht bei den Finanzgerichten verhandelt sondern bei den normalen Gerichten. Je nach Höhe der Streitsumme bei Amtsgerichten oder Landgerichten. Die Staatsanwaltschaften führen im Vorfeld der Verhandlung die Ermittlungen im Steuerstrafverfahren. Wegen der Komplexität des Steuerstrafrechts und den oft professionellen Verteidigung auf der Gegenseite, haben einige Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein- Westfahlen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Steuerstrafverfahren geschaffen.

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