Aufgaben und Bedeutung der Finanzbehörden


Finanzbehörden sind in erster Linie Einrichtungen, die Steuern festsetzen, eintreiben und verwalten. Also das Bundefinanzministerium und seine nachgeordnete Behörden. Dazu gehören die Bundeskassen, Finanzämter und auch die Zollverwaltung. Die Steuergesetze dürfen einen nicht unverhältnismäßig besteuern. Die Steuerlast darf nämlich keinesfalls erdrückend sein. Zu hohe Abgaben verstoßen gegen die Eigentumsgarantie und in einigen Fällen, wurde laut Bundesverfassungsgericht, Betroffenen die Menschenwürde genommen, da die Steuern und Abgaben die Menschen an den Rand ihrer Existenz gebracht haben.

Auch die Finanzämter haben bei Ermessensentscheidungen die Grundrechte zu bewahren. Insbesondere müssen die Entscheidungen nach freiem Ermessen nachvollziehbar und angemessen sein. Sie müssen den Gleichheitsgrundsatz beachten und dürfen niemals willkürlich sein. Auch im nicht immer einfachen Umgang mit den Steuerzahlern an sich ist es wichtig, dass die Finanzbehörden diese als Menschen achten und nicht bloß als zu bearbeitende Fälle betrachten.

Die Zollverwaltung trifft die gleiche Verpflichtung. Hervorzuheben ist hier noch die Aufgabe mit mobilen Zollkontrolleinheiten Verstöße aufzudecken und aufzuklären und Kontrollen durchzuführen. Bei diesen polizeiähnlichen Sicherheits- und Kontrollaufgaben sind immer die Grundrechte der betroffenen Bürger zu bewahren. Dabei gelten hier auch insbesondere die Verfahrensgrundsätze im Ermittlungsverfahren dieser Zolleinheiten. Der Bürger muss, wenn er sich nicht über seine Rechte im Klaren ist, aufgeklärt werden. Auch Dinge wie die Unschuldsvermutung, gerade auch im Kampf gegen Drogen oder Schwarzarbeit, müssen streng genommen und beachtet werden. Die Gerichtsbarkeit, hier insbesondere die Finanzgerichtsbarkeit, überprüft Grundrechte in ihren Streitsachen.

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